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Gesamterneuerungswahlen der Bezirks- und Kreisbehörden :
Die Nachmeldefrist für die Gesamterneuerungswahlen der Gerichtspräsidentinnen und Gerichtspräsidenten am 27. September 2020 ist unbenutzt verstrichen

Am Montag, 3. August 2020, 12.00 Uhr ist die Nachmeldefrist für die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Gesamterneuerungswahlen der Gerichtspräsidentinnen und Gerichtspräsidenten an den Bezirksgerichten für die Amtsperiode 2021/2024 abgelaufen. Alle angemeldeten Kandidatinnen und Kandidaten sind in stiller Wahl gewählt worden.

Für die 40 ausgeschriebenen Gerichtspräsidiumsstellen an den Bezirksgerichten des Kantons Aargau haben sich bis zum Ablauf der Anmeldefrist am 24. Juli 2020 jeweils eine Kandidatin oder ein Kandidat angemeldet. In der darauf angesetzten Nachmeldefrist bis heute Montag, 3. August 2020, 12.00 Uhr wurden keine weiteren Wahlvorschläge eingereicht. Somit sind die Kandidierenden als in stiller Wahl gewählt erklärt worden (siehe Beilage). Die stillen Wahlen werden am kommenden Mittwoch, 5. August 2020 im Amtsblatt publiziert.

Die Nachmeldefrist für die Gesamterneuerungswahlen der Bezirksrichterinnen und Bezirksrichter, Friedensrichterinnen und Friedensrichter sowie Mitglieder der Schulräte der Bezirke endet in einer Woche, am Montag, 10. August 2020, 12.00 Uhr.

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