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Genehmigung Verpflichtungskredit für externe Betreuung und Unterbringung von unbegleiteten Minderjährigen im Asylbereich

Der Regierungsrat hat für die externe Unterbringung und Betreuung von 20 Minderjährigen im Asylbereich einen Verpflichtungskredit von 2,94 Millionen Franken beschlossen. Der Kantonale Sozialdienst (KSD) schliesst dazu mit der "Sofa Stiftung – Für Kinder, Jugendliche und Familien" in Brugg eine Leistungsvereinbarung für die Betreuung von minderjährigen Geflüchteten ab.

Seit Anfang Februar 2023 sind 20 in die Schweiz geflüchtete unbegleitete minderjährige Asylsuchende (UMA) bei der Sofa Stiftung in Windisch untergebracht. UMA mit besonderen Bedürfnissen erhalten bei der Sofa Stiftung eine tragfähige, entwicklungsfördernde Unterbringung und Betreuung. Der KSD kann mit dem Angebot und der Zusammenarbeit mit der Sofa Stiftung den Unterbringungsnotstand im UMA-Bereich teilweise abfedern.

Leistungsvereinbarung bis Juni 2024

Die Leistungsvereinbarung zwischen dem KSD und der Sofa Stiftung läuft bis Ende Juni 2024. Der Verpflichtungskredit von 2,94 Millionen Franken beinhaltet die Betreuungskosten, die Miete sowie die allgemeinen Betriebs- und Unterhaltkosten. Das Zustandekommen der Leistungsvereinbarung ist unter Vorbehalt der Genehmigung des Verpflichtungskredits durch den Grossen Rat abhängig.

Angespannte Situation im UMA-Bereich

Der KSD geht aufgrund der Prognosen des Staatssekretariats für Migration (SEM) davon aus, dass im Jahr 2023 160 bis 180 zusätzliche Plätze für die Unterbringung von UMA geschaffen werden müssen. Aus diesem Grund muss der KSD zu den drei bereits bestehenden UMA-Unterkünften Unterentfelden (50 Plätze), Aarau/Rombach (38 Plätze) und Villmergen (60 Plätze) weitere Unterbringungs- und Betreuungsplätze schaffen. Eine Unterkunft für 50 UMA soll ab Juli 2023 auf dem BAG-Areal Vogelsang eröffnet werden (siehe Medienmitteilung vom 8. März 2023).

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