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Gemeinsam gegen Schwarzarbeit :
Vollzug des Schwarzarbeitsgesetzes im Kanton Aargau

Am 1. Januar 2008 tritt das Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA) in Kraft. Das Gesetz bezweckt die Verhinderung sowie die koordinierte Bekämpfung der Schwarzarbeit im Bereich des Sozialversicherungs-, des Ausländer- und des Quellensteuerrechts. Der Regierungsrat hat dazu kantonale Verordnungsbestimmungen erlassen und ein Umsetzungskonzept genehmigt.

Das BGSA verpflichtet die Kantone, ein kantonales Kontrollorgan einzusetzen. Dieses führt Schwarzarbeitskontrollen durch und fungiert als Koordinationsstelle zwischen den mit dem Gesetzesvollzug betrauten Behörden und Organisationen.

¨Durch die Einrichtung eines vereinfachten Abrechnungsverfahrens für Sozialversicherungsbeiträge und Steuern soll zudem ein Anreiz dafür geschafft werden, dass Teilzeiteinsätze von Angestellten bei Privaten und Kleinunternehmen dank weniger Administrativaufwand den Behörden korrekt gemeldet und die gesetzlichen Abgaben entrichtet werden.

Der Regierungsrat hat die für den Gesetzesvollzug notwendigen Vorkehrungen in gesetzgeberischer Hinsicht getroffen. Hierzu hat er eine neue Vollziehungsverordnung erlassen und Anpassungen der Quellensteuerverordnung vorgenommen. Als kantonales Kontrollorgan wurde das Migrationsamt eingesetzt. Dessen Inspektorat führt bereits heute die Kontrollen sowie die Arbeitsmarktbeobachtung im Bereich der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit durch (Überprüfung von grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringern, Kontrolle von Lohn- und Arbeitsbedingungen zur Bekämpfung von Lohndumping etc.). Die Zusammenlegung der beiden Kontrollorgane soll sowohl zur Nutzung der bereits bestehenden Erfahrungen und Synergien beitragen als auch die Unternehmen vor zusätzlichem Aufwand bewahren, den eine separate Kontrollstelle zur Folge hätte.

Der Regierungsrat hat ausserdem ein Umsetzungskonzept verabschiedet. Dieses beschäftigt sich hauptsächlich mit praktischen und organisatorischen Fragen zur künftigen Zusammenarbeit, mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Informationsaustausch zwischen den involvierten Behörden sowie der Kontrolltätigkeit der Schwarzarbeitsinspektoren.

  • Regierungsrat