Hauptmenü

Alle Medienmitteilungen

Fluglärmbelastung im Aargau: Gegensteuer notwendig :
Fluglärm-Monitoring gut gestartet

Der Kanton Aargau verfolgt seit Anfang August 2008 mit einer stationären Messstation in Bellikon die aktuellen Flugbewegungen und überprüft die Auswirkungen des Flugbetriebes. Dies ist auch dringend nötig, wie die neueste von der Flughafen Zürich AG publizierte Lärmkarte 2007 beweist. Nun liegt die erste Auswertung des Monitorings vor.

Seit dem 1. August 2008 ist die Fluglärm-Messstation in Bellikon in Betrieb. Sie zeichnet jeden Überflug mit Datum und Uhrzeit, Flughöhe und geografischer Lage sowie mit dem Maximalpegel auf. Die Ergebnisse des Monitorings werden monatlich auf dem Internet des Kantons publiziert unter Controlling Flugbetrieb.

Im ersten Messmonat (August 2008) wurden insgesamt 4 366 Flugbewegungen erfasst, wobei das lauteste Flugzeug einen Maximalpegel von 76,8 dB(A) erreichte. Am meisten Flugverkehr fand über Mittag (12.0013.00 Uhr) statt. Hier lag die durchschnittliche Fluglärmbelastung mit einem Mittelungspegel von 53 dB(A) unter dem Planungswert von 57 dB(A). Dagegen wurde in der zweiten Nachtstunde (23.0024.00 Uhr) der in dieser Zeit geltende strengere Planungswert von 47 dB(A) um 1 dB(A) überschritten. In allen übrigen Belastungszeiträumen lag der Fluglärm deutlich unter den Planungswerten der Lärmschutzverordnung für Wohnzonen.

Die Messung bestätigt den Trend, der sich nach den von der Flughafen Zürich AG (Unique) veröffentlichten Daten abzeichnete. Die neueste Lärmkarte für das Jahr 2007 zeigt, dass im Vergleich zum Vorjahr eine massiv grössere Fläche von Lärm über den Belastungsgrenzwerten der Lärmschutzverordnung betroffen ist. Der Nachtbetrieb, der besonders sensibel wahrgenommen wird, verursacht Grenzwertüberschreitungen bis weit in den Kanton Aargau hinein. Und wie dem statistischen Jahrbuch der Unique entnommen werden kann, hat sich die Anzahl Starts nach 23.00 Uhr gegenüber 2006 ungefähr verdoppelt und gegenüber 2005 mehr als verdreifacht.

Diese Entwicklung hält das zuständige Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) für problematisch, sehen doch alle Planungen vor, dass das lärmbelastete Gebiet erheblich reduziert und nicht ausgeweitet werden soll. Der Vorsteher des BVU, Landammann Peter C. Beyeler, hat deshalb umgehend mit dem Direktor des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL), welches für die Aufsicht über den Flughafen Zürich zuständig ist, Kontakt aufgenommen.

Die neuste Lärmkarte 2007 zeigt es: Ein unabhängiges Monitoring und Controlling der Flugbewegungen über dem Aargau sind unerlässlich. Die kontinuierliche Messdatenreihe dient dem BVU als Grundlage, um Veränderungen und Abweichungen vom Erlaubten rasch zu erkennen und nötigenfalls bei der Aufsichtsbehörde des Bundes zu intervenieren. Auch konnte mit der Inbetriebnahme der Messstation in Bellikon ein vom Grossen Rat im September 2007 überwiesener Auftrag erfüllt werden.

  • Departement Bau, Verkehr und Umwelt