Flughafen Zürich beantragt neue Konzession
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Auch im Aargau haben die Betroffenen eine Einsprachemöglichkeit
Im Auftrag des Bundesamtes für Zivilluftfahrt führen der Kanton und die Gemeinden bis am 3. April 2001 die öffentliche Auflage durch.
Die auf den Kanton Zürich lautende Betriebskonzession für den Flughafen Kloten läuft am 31. Mai 2001 ab. Deshalb hat die heutige Betreiberin, die Flughafen Zürich AG, dem Bund ein Gesuch um Erteilung einer neuen Betriebskonzession für 50 Jahre ab dem 1. Juni 2001 gestellt.
Nach dem Bundesgesetz über die Luftfahrt muss ein solches Gesuch in den betroffenen Kantonen und Gemeinden publiziert und während 30 Tagen öffentlich aufgelegt werden. Dies ist im Aargau vom 5. März bis am 3. April der Fall. Betroffene Gemeinden, Private und Organisationen können während dieser Zeit schriftlich beim Bundesamt für Zivilluftfahrt Einsprache gegen das Konzessionsgesuch einreichen. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Gesuchsunterlagen können im Rathaus Kaiserstuhl, in der Gemeindekanzlei Oberrohrdorf, im Rathaus Wettingen (Bau- und Planungsabteilung im 3. Stock) sowie bei der Abteilung Raumplanung des Baudepartements in Aarau eingesehen werden.
Parallel zur öffentlichen Auflage führt der Bund eine Anhörung der Kantone durch. Der Aargau wird seine Stellungnahme in Zusammenarbeit mit den Gemeinden und Regionalplanungsverbänden erarbeiten