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Flughafen Zürich: 420'000 Flugbewegungen im Jahr 2010? :
Harte Verhandlungen auch für den Aargau

Der Flughafen Zürich ist für den Aargau von grosser wirtschaftlicher Bedeutung. Er muss konkurrenzfähig bleiben und für die Zukunft eine Entwicklungschance haben. Für den Regierungsrat gilt dies jedoch nur, sofern gleichzeitig auch die Lebensqualität erhalten bleibt.

Die Entwicklung des Flughafens Zürich zeigt stetig steigende An- und Abflugbewegungen. Regierungsrat Kurt Wernli hob am Donnerstag in Aarau vor den Medien klar hervor, dass die Mobilität zwar ein Grundbedürfnis der Bevölkerung und der Wirtschaft sei, dass sie aber auf einer verkraftbaren Belastung des Lebensraums gehalten werden müsse.

Kurt Wernli vertritt die Interessen des Kantons Aargau bei den Staatsvertragsverhandlungen mit Deutschland. Auch im beratenden Gremium der Zürcher Regierung ("Runder Tisch") ist der Kanton Aargau vertreten. Für den Regierungsrat des Kantons Aargau genügt es aber nicht, wenn die Nachbarkantone nur in einem "Konsultativgremium" vertreten sind. Die Zusammenarbeit zwischen den Regierungen ist auszubauen.

Das Gebiet des Kantons Aargau ist von drei Anflugsrouten aus westlicher, südlicher und östlicher Richtung betroffen. Alle drei Routen führen zunächst über den Warteraum im nordwestlichen Kantonsgebiet. Von dort erfolgt der Endanflug über süddeutsches Gebiet auf die Landepisten 14 und 16. Die Anzahl Bewegungen auf den einzelnen Anflugsrouten wird statistisch nicht erfasst. Aufgrund von Stichproben schätzen die "Unique Zurich Airport" den Anteil auf 50 % von Westen, 10 % von Süden und 15 % von Osten, was für den Kanton Aargau rund 40 % aller Anflüge auf Zürich bedeutet.

Das Kantonsgebiet Aargau ist von drei Abflugsrichtungen betroffen, zwei in westlicher und eine in südlicher Richtung. Dazu kommen aber auch Belastungen in nördlicher Richtung. Der Anteil am gesamten Abflugsverkehr vom Flughafen Zürich beträgt rund 45 % und ist gleichmässig auf alle drei Hauptrichtungen verteilt.

Beträchtliche Teile der Flugbewegungen führen somit über den Aargau. Die Flughöhe beim Abflug und in der Warteschlaufe ist jedoch hoch, d.h. massive Lärmbelastungen sind vor allem in den Gemeinden rund um den Flughafen Zürich zu verzeichnen.

Kurt Wernli: "Es gilt nun, das Konzept "Flughafen Schweiz" mit Basel-Mühlhausen, Genf und Zürich zu konkretisieren, dies unter der Federführung des Bundes zusammen mit den Flughafenhaltern, den Hauptbenützern sowie den betroffenen Kantonen und dem benachbarten Ausland."

Die Konzession für den Betrieb des Flughafens Zürich läuft am 31. Mai 2001 aus. Auch das Betriebsreglement muss den neuen Kapazitäten angepasst werden. Im Betriebsreglement werden alle wichtigen Eckwerte für das Flugregime geregelt, insbesondere wird darin die Verteilung des Fluglärms definiert. Kurt Wernli: "Wir empfehlen eine 5-jährige Ueberprüfung und Freigabe von einer jeweiligen Obergrenze der Flugbewegungen. Als künftige Konzessionärin soll "Unique Zurich Airport" Betriebskonzeptvarianten vorlegen, unter Einhaltung der Rahmenbedingungen wie Regelung für Süddeutschland, Auflagen der Betriebskonzession, Umweltverträglichkeit." Und dabei soll gelten, auch für die Warteräume: Keine Privilegien rund um den Flughafen Zürich!

  • Staatskanzlei