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Fibre Lac SA: Basel-Landschaft :
Kanton Aargau begrüsst Entscheid

Die Klage der Netzbetreiberfirma Fibre Lac SA gegen den Kanton Basel-Landschaft wurde gestern vom zuständigen Kantonsgericht abgewiesen. Gegenstand der Verhandlung war eine Vereinbarung über die Benützung von Infrastrukturen für die Telekommunikation. Ähnliche Verfahren zwischen der Fibre Lac SA und den Kantonen Bern und Aargau sind vor den zuständigen kantonalen Gerichten hängig.

Im Zusammenhang mit der Erstellung eines nationalen Glasfasernetzes hat die Fibre Lac SA mit mehreren betroffenen Kantonen entsprechende Vereinbarungen abgeschlossen. Diejenige zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und der Fibre Lac SA wurde gestern vom Kantonsgericht als zulässig erachtet. Somit wurden die von der Fibre Lac SA gegen den Kanton Basel-Landschaft gerichteten Forderungen abgewiesen. Der Kanton Aargau begrüsst dieses Urteil und wertet den Entscheid im Hinblick auf das eigene laufende Verfahren positiv.

Der waadtländer Netzbetreiber Fibre Lac SA hat ebenfalls gegen die mit dem Kanton Aargau abgeschlossene Vereinbarung beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau Klage erhoben. Die Abmachung aus dem Jahr 2000 wurde zwecks der Erstellung und der Nutzung einer Rohrblockanlage entlang der Autobahn zwischen Augst und Dietikon getroffen. Die entsprechenden Anlagen wurden unterdessen gebaut und sind in Betrieb. Der hauptsächliche Streitpunkt betrifft die Verteilung der Kosten.

Im Verfahren zwischen der Fibre Lac SA und dem Kanton Aargau wurde im Juni 2005 der Schriftwechsel abgeschlossen.

  • Departement Gesundheit und Soziales