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Einigung bei der Prämienverbilligung :
Kanton Aargau erfüllt ab 2001 die Bundesvorgaben

Der Regierungsrat will die Mittel für die Krankenkassenprämien-Verbilligung im Jahr 2001 erhöhen. Damit will er die Bundesvorgaben erfüllen.

Der Kanton Aargau hat in den ersten Jahren nach der Einführung des neuen Krankenversicherungsgesetzes (KVG) die Vorgaben des Bundes zur Auszahlung der Prämienverbilligung nicht erreicht. Er begründete dies u.a. damit, dass die sozialpolitische Zielsetzung des KVG dennoch erfüllt sei, da sich die Krankenkassenprämien im Aargau unter dem gesamtschweizerischen Durchschnitt bewegt haben.

Schon 1998 hat der Regierungsrat das Problem erkannt, dass die Bundesvorgaben nicht erreicht wurden. Deshalb wurde auf den 1.1.2000 eine Revision des Einführungsgesetzes zum Krankenversicherungsgesetz (EG KVG) vorgenommen. Trotz dieser Revision wurden im Jahr 2000 die Bundesvorgaben erneut nicht erreicht. Dies führte zur Einstellung der Akontozahlungen durch das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)

Dies führte zu intensiven Verhandlungen zwischen dem Regierungsrat und dem BSV. In diesen Verhandlungen wurde vom Kanton vorgeschlagen, die KVG-Vorgabe von 122 Millionen Franken bereits im Jahre 2001 zu erfüllen, sofern das BSV seinerseits auf die Nachzahlung aus den Jahren 1996-2000 verzichtet.

Dem Kanton entstehen dadurch jährliche Mehrkosten von rund 13 Millionen Franken, die noch die Zustimmung des Grossen Rates erfordern. Diesem Vorschlag konnte das BSV zustimmen.

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