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Coronavirus (Covid-19) – Regierungsrat bereitet weitere Unterstützungsmassnahmen für Aargauer Wirtschaft, Kultur und Sport vor :
Bundesverordnung zur Umsetzung von Härtefallmassnahmen für Unternehmen wird unterstützt – Kanton Aargau beantragt Bereitstellung von einer Milliarde Franken

Der Regierungsrat will den von den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie betroffenen Aargauer Unternehmen mit zusätzlichen Massnahmen helfen. Er unterstützt grundsätzlich die Verordnung des Bundesrates zur Umsetzung der Härtefall-Massnahmen und verlangt eine Aufstockung der Finanzhilfe auf insgesamt eine Milliarde Franken für die ganze Schweiz. Der Regierungsrat plant kantonale Unterstützungsmassnahmen für die Wirtschaft im Rahmen des vom Grossen Rat bewilligten Verpflichtungskredits von 150 Millionen, von dem bisher 25 Millionen ausgeschöpft wurden. Damit würden im Aargau neu rund 125 Millionen Franken für rückzahlbare Darlehen, Bürgschaften/Garantien oder nicht rückzahlbare Beiträge zur Verfügung stehen. Je nach Entwicklung wird der Regierungsrat dem Grossen Rat eine Erhöhung dieses Betrags beantragen. Im Kultur- und Sportbereich unterstützt der Kanton die betroffenen Akteure, Vereine und Institutionen bei der Beanspruchung der Bundesmassnahmen.

Der Regierungsrat beschloss im April 2020 in Ergänzung zu den Massnahmen des Bundes ein Hilfspaket für die Aargauer Wirtschaft im Umfang von 300 Millionen Franken, um wirtschaftlich gesunde Unternehmen zu erhalten und Arbeitsplätze zu sichern. Der Grosse Rat bewilligte im Juni 2020 für eine erste Etappe einen Verpflichtungskredit von 150 Millionen Franken; bisher wurden davon rund 25 Millionen Franken beansprucht.

Während einzelne Unterstützungsmassnahmen per Ende Juni beziehungsweise August ausgelaufen sind, hat der Regierungsrat die ebenfalls seit dem Frühjahr bestehenden kantonalen Kreditausfallgarantien und Leistungen für Härtefälle bis Ende 2020 verlängert.

Bis auf weiteres verlängert wurde auch die Weisung, dass vom Kanton zu zahlende Rechnungen ohne Ausnutzung von Zahlungsfristen umgehend bezahlt werden und für vom Kanton ausgestellte Rechnungen die Zahlungsfrist 120 statt 30 Tage beträgt.

Nun bereitet der Regierungsrat – basierend auf der Verordnung zur Umsetzung der Härtefall-Massnahmen des Bundesrats – neue kantonale Unterstützungsmassnahmen vor.

Regierungsrat plant Unterstützung im Rahmen von 125 Millionen Franken

"Der Regierungsrat will den von den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie und insbesondere der zweiten Welle stark betroffenen Aargauer Unternehmen helfen", erklärt Regierungsrat Urs Hofmann, Vorsteher des Departements Volkswirtschaft und Inneres, "nach dem im Frühling beschlossenen kantonalen Massnahmenpaket braucht es nun neue Unterstützungsmassnahmen, damit möglichst viele Arbeitsplätze von Corona-betroffenen Unternehmen und Betrieben mit ansonsten guten Zukunftsperspektiven erhalten werden können."

Der Regierungsrat plant, dem Grossen Rat für die Unterstützung der von der Covid-19-Pandemie besonders stark betroffenen Unternehmen einen Verpflichtungskredit im Umfang von 125 Millionen Franken zu beantragen. Er bewegt sich damit innerhalb des Finanzrahmens der vom Grossen Rat im Juni bewilligten 150 Millionen Franken; bisher wurden davon rund 25 Millionen Franken beansprucht. Mit den 125 Millionen Franken sollen betroffene Aargauer Unternehmen – gemäss den Kriterien der bundesrätlichen Covid-19-Härtefallverordnung – unterstützt werden.

Regierungsrat unterstützt grundsätzlich die vom Bundesrat vorgeschlagene Covid-19-Härtefallverordnung…

Der Regierungsrat unterstützt gemäss Beschluss vom 11. November 2020 grundsätzlich die vom Bundesrat in die Vernehmlassung gegebene Covid-19-Härtefallverordnung.

Diese sieht vor, dass stark unter den Folgen der Coronavirus-Pandemie leidende Unternehmen Unterstützung beantragen können: in Form von rückzahlbaren Darlehen des Kantons, Bürgschaften oder Garantien für Bankkredite sowie nicht rückzahlbaren Beiträgen.

Die Gesuchstellenden müssen gemäss Vernehmlassungsvorschlag unter anderem folgende Grundvoraussetzungen erfüllen beziehungsweise nachweisen: Sie müssen grundsätzlich profitabel und überlebensfähig sein und die zumutbaren Selbsthilfemassnahmen ergriffen haben. Weiter müssen die Unternehmen 2019 einen Jahresumsatz von mindestens 50'000 Franken erzielt und ihre Wertschöpfung dabei überwiegend in der Schweiz realisiert haben.

Darlehen, Bürgschaften oder Garantien dürfen sich höchstens auf 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019 eines Unternehmens und höchstens auf 10 Millionen Franken belaufen; ihre Laufzeit ist auf höchstens zehn Jahre befristet. Die nicht rückzahlbaren Beiträge dürfen sich auf höchstens 10 Prozent des Jahresumsatzes 2019 und höchstens auf 500'000 Franken pro Unternehmen belaufen.

…und beantragt eine Aufstockung der gesamtschweizerischen Finanzmittel auf eine Milliarde Franken

Der Bundesrat sieht in seinem Vernehmlassungsvorschlag vor, den Bundesbeitrag an die Finanzierung der Härtefallmassnahmen auf 200 Millionen Franken zu begrenzen. Bei einem paritätischen Finanzierungsschlüssel kämen nochmals 200 Millionen Franken von den Kantonen hinzu.

Der Plafond von insgesamt 400 Millionen Franken wurde vor Ausbruch der zweiten Infektions-Welle festgelegt. Damit blieb unberücksichtigt, dass sich seither das Risiko einer deutlich stärkeren Zunahme von Härtefällen erhöht hat.

Der Regierungsrat erachtet für die aktuelle Abdeckung des dringenden Bedarfs an Härtefallleistungen ein Finanzvolumen von insgesamt mindestens einer Milliarde Franken (Bund- und Kantonsbeiträge) als unbedingt notwendig. Aufgrund des vorgesehenen Verteilschlüssels würde dann der Kanton Aargau vom Bundesanteil von gesamthaft 500 Millionen Franken rund 34 Millionen Franken erhalten.

Wie sich der Finanzbedarf für die notwendigen Härtefallleistungen im kommenden Jahr entwickeln wird, ist aktuell sehr schwer abzuschätzen. Es ist deshalb aus Sicht des Regierungsrats wichtig, dass Bund und Kantone in enger Zusammenarbeit die erforderlichen Vorbereitungen treffen, um die finanziellen Mittel für die Härtefallmassnahmen zeitnah aufstocken zu können.

Der Regierungsrat wird die Situation laufend beobachten und allfälligen weiteren Handlungsbedarf unter Einbezug des Grossen Rats prüfen. Je nach Entwicklung der Gesuche und Unterstützungsleistungen schliesst der Regierungsrat eine Erhöhung des Verpflichtungskredits von 125 Millionen nicht aus.

Unternehmen sollen Unterstützungsgesuche bereits Anfang Dezember einreichen können

Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 11. November 2020 seine Stellungnahme zur Covid-19-Härtefallverordnung-Vernehmlassung verabschiedet. Er geht davon aus, dass diese am 18. November 2020 vom Bundesrat beschlossen und auf den 1. Dezember 2020 in Kraft gesetzt wird.

Sofern die Beschlüsse des Bundesrats am 18. November 2020 erfolgen, wird der Regierungsrat die erforderliche Anpassung der kantonalen Sonderverordnung 2 am 25. November 2020 beschliessen. Sie soll rückwirkend auf den 1. Dezember 2020 in Kraft treten, wenn die zuständigen grossrätlichen Kommissionen der vorzeitigen Freigabe des Verpflichtungs- und des Nachtragskredits zugestimmt haben. Die Botschaft für die Kreditanträge wird der Regierungsrat ebenfalls am 25. November 2020 verabschieden.

Unter diesen Voraussetzungen könnten die antragsberechtigten Unternehmen ab dem 1. Dezember 2020 beim Kanton Aargau Gesuche für Unterstützung einreichen, unter dem Vorbehalt der Ermächtigung zur vorzeitigen Freigabe der finanziellen Mittel durch die zuständigen grossrätlichen Kommissionen.

Einbezug von Grossem Rat, Wirtschaft und Arbeitnehmerorganisationen

Die Finanzbeschlüsse des Regierungsrates zur Unterstützung der Wirtschaft erfolgen unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Grossen Rates beziehungsweise der Ermächtigung zur vorzeitigen Freigabe des Verpflichtungs- und Nachtragskredits durch die Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) und die Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA).

Der Regierungsrat hat das Grossratspräsidium, das Grossratsbüro sowie die KAPF- und VWA-Präsidenten über das Vorgehen und den Einbezug des Grossen Rates vorinformiert. Es ist vorgesehen, dass KAPF und VWA bis Mitte Dezember 2020 über die vorzeitige Kreditfreigabe beschliessen werden und der Grosse Rat im Januar 2021 die Botschaft beraten beziehungsweise die Kredite nachträglich genehmigen wird.

Der Regierungsrat hat auch die Aargauer Wirtschaftsverbände und Arbeitnehmerorganisationen über seine Vorschläge informiert und sie angehört.

Der Regierungsrat wird nach der Verabschiedung der kantonalen Sonderverordnung und der Botschaft an den Grossen Rat über das weitere Vorgehen informieren.

Unterstützung für Kulturschaffende und Kulturinstitutionen

Am 14. Oktober hat der Bundesrat zudem eine neue Covid-19-Kulturverordnung verabschiedet und damit die Grundlage gelegt, dass auch der Kulturbereich wie bei der ersten Corona-Welle von Massnahmen des Bundes profitieren kann. Die neue Verordnung sieht vor, dass der Bund den Kantonen weiterhin Mittel zur Unterstützung der Kulturunternehmen zur Verfügung stellt.

Auf Gesuch werden Finanzhilfen zur Entschädigung finanzieller Einbussen gewährt (Ausfallentschädigung). Möglich sind auch Beiträge an Transformationsprojekte, mit denen sich die Kulturunternehmen den Gegebenheiten in Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie anpassen können.

Der Bund trägt die Hälfte der von den Kantonen gesprochenen Beträge. Für den Kanton Aargau sind dies zwei Millionen Franken für das Jahr 2020 und sechs Millionen Franken für das Jahr 2021.

Der Regierungsrat wird dafür Nachtragskredite beim Grossen Rat beantragen. Die Gesuchseingabe beim Kanton wird zeitnah möglich sein. Die Unterstützungsbeiträge werden, vorbehältlich der Zustimmung des Grossen Rates, gesprochen.

Ebenfalls entschädigt werden sollen Kulturvereine im Laienbereich für erlittene Ausfälle wegen Absagen, Verschiebungen oder der eingeschränkten Durchführung von Veranstaltungen. Kulturschaffende erhalten in Zukunft auf Gesuch Geldleistungen direkt über den Verein Suisseculture Sociale zur Deckung der unmittelbaren Lebenshaltungskosten. Der Kanton Aargau ist nicht mehr für die Gesuchsbearbeitung zuständig.

Die grossrätliche Kommission Bildung, Kultur und Sport wurde bereits vorinformiert und wird anfangs Dezember 2020 über die geplante kantonale Unterstützung beraten.

Unterstützung für den Sport vorwiegend durch den Bund

Um die Folgen der Coronavirus-Pandemie im Sportbereich abzufedern, hat der Bundesrat im Sommer ein umfangreiches Hilfspaket verabschiedet. Für den Breitensport wurden bereits Beiträge à fonds perdu gesprochen – 100 Millionen im Jahr 2020 und 100 Millionen Franken im 2021. Swiss Olympic ist für die Verteilung der Gelder zuständig und schliesst dafür mit den einzelnen Verbänden Leistungsvereinbarungen ab.

Für die professionellen (Fussball und Eishockey) und die semiprofessionellen Mannschaftssportarten (Basketball, Handball, Unihockey, Volleyball sowie Fussball und Eishockey der Frauen) hat der Bundesrat für die beiden Jahre 2020 und 2021 Darlehen von jeweils 175 Millionen Franken (insgesamt 350 Millionen Franken) beschlossen; diese Darlehen dienen ausschliesslich dazu, die Teilnahme der Klubs am Spielbetrieb sicherzustellen. Das Bundesamt für Sport (BASPO) ist für den Vollzug der Verordnung zuständig.

Der Kanton Aargau unterstützt die kantonalen Sportvereine und -verbände bei den erwähnten Massnahmen. Er beobachtet aufmerksam, ob die beiden Bundesprogramme den erhofften Bedürfnissen des Aargauer Breiten- und Spitzensports entsprechen. Falls sich bei der Umsetzung der Bundesprogramme auf kantonaler Stufe Lücken ergäben, wird der Regierungsrat zusätzliche kantonale Unterstützungsmassnahmen in Erwägung ziehen.

Der Betrag von fünf Millionen für "Swisslos-Fonds-Massnahmen Covid-19", den der Regierungsrat im Frühling bereitgestellt hat, ist noch nicht ausgeschöpft. Weiterhin können daraus à-fonds-perdu-Beiträge zur Abfederung von finanziellen Schäden, die aufgrund von Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus erlitten wurden, gesprochen werden. Beitragsberechtigt sind gemeinnützige, wohltätige Organisationen und Personen mit Sitz im Kanton Aargau aus den Bereichen Sport, Kultur, Soziales, Umwelt, Gesundheit, Jugend und Bildung sowie weiteren gemeinnützigen Bereichen.

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Vernehmlassungsunterlagen zur Covid-19-Härtefallverordnung

  • Departement Volkswirtschaft und Inneres
  • Departement Bildung, Kultur und Sport
  • Grosser Rat
  • Departement Gesundheit und Soziales
  • Regierungsrat