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Coronavirus (COVID-19) – Mit kantonalem Massnahmenpaket Bundeshilfe für die Aargauer Wirtschaft ergänzen und verstärken :
Regierungsrat gibt in einer ersten Etappe 150 Millionen Franken des 300 Millionen Franken umfassenden Massnahmenpakets Wirtschaft frei

Der Regierungsrat plant die unter den Folgen der Coronavirus-Pandemie leidende Aargauer Wirtschaft mit 300 Millionen Franken zu unterstützen. In einer ersten Phase werden davon 150 Millionen Franken eingesetzt. Das kantonale Massnahmenpaket ergänzt und verstärkt die auch im Aargau angelaufene Bundeshilfe. Es umfasst Sofortzahlungen, Kreditausfallgarantien und Härtefall-Leistungen. Die Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) ermächtigt den Regierungsrat zur Freigabe der 150 Millionen Franken. Zusätzlich stehen für Soforthilfe und Ausfallentschädigungen an Kulturunternehmen und Kulturschaffende rund 23 Millionen Franken zur Verfügung. Zudem unterstützt der Regierungsrat Organisationen und Personen aus den Bereichen Sport, Kultur, Soziales, Umwelt, Gesundheit, Jugend, Bildung und weitere gemeinnützige Bereiche mit 5 Millionen Franken aus dem Swisslos-Fonds.

Die Aargauer Bevölkerung und die Aargauer Wirtschaft sind von der Coronavirus-Pandemie massiv betroffen. Für viele Unternehmen sind die drastischen Rückgänge bei Aufträgen und Umsatz sowie die vorübergehende Schliessung von Geschäften eine existenzielle Herausforderung. Arbeitgeber und Arbeitnehmende sind gleichermassen wirtschaftlich bedroht.

Im Kanton Aargau sind gemäss einer Erhebung des Bundesamts für Statistik vom 9. April 2020 aufgrund der Beschlüsse des Bundesrats zur Coronavirus-Pandemie 18 Prozent aller Betriebe geschlossen, was 9 Prozent aller Beschäftigten des Kantons betrifft. Die wirtschaftlichen Auswirkungen für Unternehmen und Arbeitnehmende werden der Dauer der Krise entsprechend weiter zunehmen.

Der Regierungsrat verfolgt diese Entwicklungen mit grosser Sorge und hat, abgestimmt auf die Massnahmen des Bundes, ein kantonales Massnahmenpaket zur Unterstützung von Wirtschaft, Selbstständigerwerbenden sowie besonders stark betroffenen Organisationen und Institutionen entwickelt.

Kantonales Massnahmenpaket ergänzt und verstärkt die Bundeshilfe

Der Bundesrat hat auf nationaler Ebene ein umfassendes Massnahmenpaket in der Höhe von über 60 Milliarden Franken zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Coronavirus-Pandemie beschlossen. Ziel seiner Massnahmen ist es, Entlassungen zu vermeiden, die Beschäftigung zu erhalten, Löhne zu sichern und Selbstständigerwerbende aufzufangen. Die Massnahmen müssen schnell und zielgerecht wirken.

Ein beachtlicher Teil der Bundeshilfe ist in den letzten Wochen auch von der Aargauer Wirtschaft beansprucht worden. Es ist davon auszugehen, dass insgesamt rund 4,5 Milliarden Franken Bundesmittel in den Kanton Aargau fliessen werden.

Aargauer Banken haben bis zum 6. April 2020 rund 665 Millionen Franken Kredite mit Bundesbürgschaften an Unternehmen im Kanton Aargau gewährt.

Das Amt für Arbeit und Wirtschaft (AWA) rechnet in den kommenden Monaten mit einem Höchststand von 12'000 Gesuchen für Kurzarbeit beziehungsweise Auszahlungen von insgesamt 1,2 Milliarden Franken an Unternehmen im Kanton Aargau.

Bei der SVA Aargau sind bis Mitte April 2020 im Rahmen der Erwerbsersatzordnung rund 6750 Anmeldungen für Entschädigungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie eingegangen, 80 Prozent davon von Selbständigerwerbenden. Bisher wurden 3200 Gesuche bearbeitet beziehungsweise 3,3 Millionen Franken ausbezahlt. Die SVA Aargau geht von Zahlungen von gesamthaft bis zu 19 Millionen Franken aus.

"Diese Zahlen zeigen, dass die Bundeshilfe für die Aargauer Wirtschaft funktioniert und teilweise auch Selbstständigerwerbende Unterstützung erhalten", erklärt Landammann und Finanzdirektor Markus Dieth. "Der Regierungsrat will mit dem kantonalen Massnahmenpaket die Bundesmassnahmen gezielt und wirkungsorientiert verstärken und ergänzen."

Die Koordination und Abstimmung mit dem Hilfsprogramm des Bundes sei für den Regierungsrat sehr wichtig, betont Dieth: "Wir setzen mit dem kantonalen Massnahmenpaket einen beachtlichen Teil unserer Steuergelder ein. Um eine möglichst grosse Wirkung zugunsten der Wirtschaft, zugunsten der Aargauerinnen und Aargauer zu erzielen, darf es keine Doppelspurigkeiten, Überschneidungen oder Leerläufe geben. Wir stehen in der Verantwortung, dass die kantonale Unterstützung dort greift, wo die Massnahmen des Bundes nicht ausreichen."

Kantonales Massnahmenpaket zur Unterstützung der Wirtschaft im Umfang von 300 Millionen Franken vorgesehen

Für das kantonale Massnahmenpaket zur Unterstützung der Aargauer Wirtschaft sind Kantonsgelder in der Höhe von insgesamt 300 Millionen Franken vorgesehen. "Für die erste Phase planen wir mit 150 Millionen Franken", erklärt Landammann und Finanzdirektor Markus Dieth. "Je nach Bedarf und Entwicklung werden dann in einer zweiten Phase die restlichen 150 Millionen Franken eingesetzt." Es sei möglich, dass aufgrund der ersten Erfahrungen bei der Umsetzung des kantonalen Massnahmenpakets Anpassungen notwendig sein werden; insbesondere auch im Zusammenhang mit weiteren Beschlüssen des Bundesrats zur Unterstützung von Wirtschaft und Selbstständigerwerbenden.

Weitere Massnahmen und Auswirkungen absehbar

"Der Fokus des kantonalen Massnahmenpakets liegt auf der kurzfristen Nothilfe sowie Liquiditätssicherung von normalerweise wirtschaftlich gesunden Unternehmen und Selbstständigerwerbenden, deren wirtschaftliche Substanz erhalten werden soll", erläutert Landammann Dieth. "Damit soll die wirtschaftliche Grundstruktur des Kantons gestützt werden."

Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass aufgrund der Entwicklungen in den nächsten Wochen und Monaten weitere Massnahmen zur Bewältigung der Folgen und Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie notwendig sein können. "Die Coronavirus-Krise wird sich massiv auf den Staatshaushalt beziehungsweise die Finanzpolitik des Kantons Aargau auswirken", erklärt Finanzdirektor Dieth, "zum Beispiel durch erhebliche Mehrausgaben und Steuerausfälle. Wir werden uns im Rahmen des Aufgaben- und Finanzplans mit diesen Herausforderungen auseinandersetzen."

Kantonales Massnahmenpaket umfasst drei Hauptmassnahmen

Das kantonale Massnahmenpaket umfasst drei Hauptmassnahmen: Sofortzahlungen, Kreditausfallgarantien und Härtefall-Leistungen. Die Regelungen sind in einer Sonderverordnung des Regierungsrats enthalten.

Sofortzahlungen sind für Selbstständigerwerbende und Mikrounternehmen mit bis maximal 10 Mitarbeitenden (Umsatzerlös bis 1 Million Franken) vorgesehen, die aufgrund ihrer Betriebsgrösse nur begrenzt Bundesmittel in Anspruch nehmen können. Sie können bis Ende Juni 2020 nicht rückzahlbare Sofortzahlungen (à-fonds-perdu-Beiträge) bis maximal 10'000 Franken beantragen. Sofortzahlungen können dann ausgerichtet werden, wenn sie erforderlich und ausreichend sind, um die wirtschaftliche Durchhaltefähigkeit des Empfängers in den nächsten drei Monaten sicherzustellen.

Mit den Kreditausfallgarantien werden kleinere und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitenden (Vollzeitäquivalente) unterstützt, um ihre Situation über die Bundesbürgschaften hinaus zu verbessern. Sie können bis Ende September 2020 zusätzliche, vom Kanton zu 85 Prozent abgesicherte Kredite beantragen. Diese dürfen maximal 10 Prozent des jährlichen Umsatzerlöses beziehungsweise minimal 50'000 und maximal 500'000 Franken betragen.

Härtefall-Leistungen können für jene Unternehmen geprüft werden, für die eine Sofortzahlung oder eine KMU-Kreditausfallgarantie nicht ausreichend ist. Als Härtefall-Leistungen sind vom Kanton abgesicherte Kredite bis maximal eine Million Franken oder à-fonds-perdu-Beiträge bis maximal 20'000 Franken vorgesehen. Gesuche für Härtefall-Leistungen können bis Ende September 2020 eingereicht werden.

Sofortzahlungen, Kreditausfallgarantien und Härtefall-Leistungen sind nicht kumulierbar. Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden (Vollzeitäquivalente) sollen Bundesbürgschaften in Anspruch nehmen, welche im Einzelfall bis zu 20 Millionen Franken betragen.

Hightech Zentrum Aargau funktioniert als Koordinations- und Anlaufstelle für Gesuchsteller

Aargauer Unternehmen oder Selbstständigerwerbende, die aus dem kantonalen Massnahmenpaket Sofortzahlungen, Kreditausfallgarantien oder Härtefall-Leistungen in Anspruch nehmen möchten, können ab Montag, 20. April 2020, entsprechende Gesuche stellen. Anträge sind elektronisch über eine kantonale Web-Plattform einzureichen (www.ag.ch/wirtschaftsmassnahmen – aufgeschaltet ab Montag, 20. April 2020). Gesuchstellende finden unter dieser Webadresse die notwendigen Informationen und Unterlagen.

Koordinations- und Anlaufstelle für die Gesuchsabwicklungen ist das Hightech Zentrum Aargau (HTZ) in Brugg (www.hightechzentrum.ch/support; coronasupport@hightechzentrum.ch ), wobei Gesuche für Kreditausfallgarantien bis 500'000 Franken nach der Registrierung auf der Web-Plattform direkt bei den am Programm teilnehmenden Banken eingereicht werden können.

Sofortzahlungen und Kreditausfallgarantien werden nach dem Prinzip der Selbstdeklaration abgewickelt. Gesuchstellende unterbreiten ihre Anträge auf elektronischem Weg in Form einer Selbstdeklaration; dabei werden sie auf die strafrechtlichen Folgen bei unwahren Angaben hingewiesen. Ergänzend sind auch einzelne schriftliche Belege einzureichen.

Die Gewährung der Kredite mit den Ausfallgarantien des Kantons erfolgt durch die im Aargau am Programm teilnehmenden Banken. Diese werden auch bei der Prüfung von Gesuchen für Härtefall-Leistungen einbezogen; hier erfolgt die Vergabe durch ein Entscheidungsgremium der beiden Departemente Volkswirtschaft und Inneres sowie Finanzen und Ressourcen.

Einbezug von Banken sowie Austausch mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen

Der Regierungsrat hat alle grösseren Aargauer Banken in die Entwicklung des kantonalen Massnahmenpakets einbezogen. Sie spielen vor allem bei der Abwicklung der Kreditausfallgarantien eine wichtige Rolle.

"Wir haben uns in mehreren Arbeitssitzungen einbringen können", erläutert Dieter Widmer, Direktionspräsident der Aargauischen Kantonalbank (AKB). "Die Aargauer Banken wollen in dieser Krisensituation ihren Beitrag zur Unterstützung der teilweise stark betroffenen Aargauer Wirtschaft leisten; dabei kam es erfreulicherweise zu einer in dieser Form einmaligen Zusammenarbeit über die ganze Branche hinweg."

Weiter hat sich der Regierungsrat mehrmals mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen über das kantonale Massnahmenpaket ausgetauscht. Er fand dabei breite Unterstützung.

Unterstützung für Sport, Kultur, Soziales, Umwelt, Gesundheit, Jugend, Bildung und weitere gemeinnützige Bereiche

Besonders stark von den Folgen der Coronavirus-Pandemie betroffen sind auch Kulturinstitutionen und Kulturschaffende. Der Kanton Aargau beteiligt sich über die 300 Millionen Franken Wirtschaftsunterstützung hinaus mit rund 9 Millionen Franken (50-Prozent-Anteil) am Hilfsprogramm des Bundes für Ausfallentschädigungen; weiter stellt der Bund 6 Millionen Franken für Soforthilfe für nicht gewinnorientierte Kulturunternehmungen zur Verfügung. Somit stehen für die Aargauer Kultur insgesamt rund 23 Millionen Franken zur Verfügung.

In Ergänzung dazu hat der Regierungsrat einen Rahmenkredit von 5 Millionen Franken aus dem Swisslos-Fonds gesprochen: Für à-fonds-perdu-Beiträge an Organisationen und Personen aus den Bereichen Sport, Kultur, Soziales, Umwelt, Gesundheit, Jugend, Bildung und weitere gemeinnützige Bereiche.

"Die Gelder aus dem Swisslos-Fonds sollen dazu beitragen, dass auch gemeinnützige Organisationen, die bei den bisherigen Massnahmen keinen Anspruch auf Finanzhilfen haben, nicht aussen vor bleiben müssen. Denn auch sie sind ein wichtiger Teil unserer Gesellschaft", so Regierungsrat Alex Hürzeler. Das entsprechende Gesuchsportal steht ab Montag, 20. April, unter https://bundeshilfe.swisslos-aargau.ch zur Verfügung.

KAPF ermächtigt Regierungsrat zur Freigabe von 150 Millionen Franken

Bei der Coronavirus-Pandemie handelt es sich um eine beispiellose Krisensituation. Der Regierungsrat hat die Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) über Inhalt und Vorgehen beim kantonalen Massnahmenpaket informiert. Sie hat den Regierungsrat ermächtigt, für die erste Phase des kantonalen Massnahmenpakets Wirtschaft 150 Millionen Franken der vorgesehenen 300 Millionen Franken freizugeben. Dem Grossen Rat wird die vorzeitige Freigabe der finanziellen Mittel mit einer entsprechenden Botschaft zur nachträglichen Beschlussfassung unterbreitet.

"Angesichts der drastischen Folgen der Coronavirus-Pandemie für die Aargauer Wirtschaft und die Aargauer Bevölkerung unterstützt die KAPF das Vorhaben und Vorgehen des Regierungsrats", führt KAPF-Präsident Grossrat Ralf Bucher aus. "Wichtig ist, dass mit rascher Hilfe noch grösserer Schaden abgewendet werden kann."

Weitere Unterstützungsmassnahmen

Neben den bereits kommunizierten verwaltungsinternen Unterstützungs- und Entlastungsmassnahmen (Kreditoren, Debitoren, Steuern und so weiter) beschloss der Regierungsrat per Regierungsbeschluss oder Sonderverordnung eine Reihe weiterer Spezialmassnahmen. Dazu gehören unter anderem Unterstützungsmassnahmen bei den Prämienverbilligungen (Anpassungen an niedrigere Einkommenssituation) oder Finanzierung der mobilen Palliativ-Einsätze der Spitex-Organisationen.

Zudem hat er weitere Abklärungen für den Unterstützungsbedarf in den Bereichen Spitäler und Gesundheitsdienstleister, Kindertagesstätten, Anbieter von Integrationsmassnahmen für ausländische Personen sowie Opferhilfe und Schutzplätze bei häuslicher Gewalt in Auftrag gegeben. Sobald die Ergebnisse vorliegen, erfolgen entsprechende Beschlüsse des Regierungsrats und Antragstellung an das Parlament.

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