Bundesstrafgericht gehört nach Aarau!
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Grosser Rat verabschiedet Resolution
Aus sachlichen und regionalpolitischen Gründen gehört das neue Bundesstrafgericht nach Aarau und nicht nach Bellinzona. Dies ist die Botschaft einer Resolution des Grossen Rates an den Nationalrat.
Die vom Grossratspräsidenten Peter Müller und vom Landammann Ernst Hasler unterschriebene Resolution wurde am 30. April 2002 mit 155:8 Stimmen gutgeheissen. Die Resolution lautet wie folgt:
"Der Grosse Rat im Einklang mit dem Regierungsrat erwartet, dass der Nationalrat dem Antrag des Bundesrats folgt und Aarau zum Sitz des Bundesstrafgerichts bestimmt. Aarau bietet in jeder Beziehung hervorragende Bedingungen für das neue Gericht und damit für eine effiziente Strafverfolgung im Bereich der organisierten Kriminalität und der Wirtschaftskriminalität.
Insbesondere verfügt der Standort im Vergleich zu Bellinzona über eindeutige betriebswirtschaftliche und finanzielle Vorteile. Die Reisezeit wäre im Verhältnis zur Verhandlungsdauer vielfach unverhältnismässig lang. Mit dem Standort Aarau können dank der zentralen Lage die Kosten der Strafverfolgung erheblich reduziert werden. Zudem werden sich der Kanton Aargau und die Stadt Aarau in wesentlichem Umfang an den Investitionen für das Bundesstrafgericht beteiligen und so den Bund weiter entlasten.
Das Bundesstrafgericht kann in Aarau den Betrieb noch im laufenden Jahr aufnehmen, weil ein geeignetes Verwaltungsgebäude als Übergangslösung zur Verfügung steht. Als definitive Lösung ist die neue Bahnhofüberbauung vorgesehen, die optimal auf die Bedürfnisse des Gerichts zugeschnitten werden kann. Im Gegensatz zu Bellinzona kann der gesamte Flächenbedarf in einem Gebäude abgedeckt werden. Dies ist für effiziente Betriebsabläufe unabdingbar. Der Transport und die Unterbringung von Häftlingen für die Verhandlungen werden in Aarau ebenfalls wesentlich erleichtert.
Die Nähe zu den juristischen Fakultäten der Universitäten Zürich, Basel, Bern und Luzern ermöglicht einen regelmässigen und vielfältigen fachlichen Austausch. Das Rekrutierungspotenzial für das Gerichtspersonal ist im Aargau als bevölkerungsmässig viertgrösstem Kanton und dank der angrenzenden grossen Agglomerationen sehr gut.
Mit dem Entscheid für Aarau schafft der Nationalrat auch einen gewissen Ausgleich zu den wesentlichen Lasten, die der Aargau v.a. im Energie- und Verkehrsbereich trägt (2 KKW, ZWILAG, A 1/2/3, NEAT). Der Aargau ist zudem mit 45 Millionen Franken pro Jahr grösster Nettozahler im Universitätsbereich.
Der Kanton Aargau appelliert an den Nationalrat, Aarau als sachlich eindeutig besten und auch regionalpolitisch begründeten Standort für das Bundesstrafgericht zu bestimmen."