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Bulletin zur Regierungsratssitzung :
Botschaft zur zweiten Lesung Änderung Betreuungsgesetz überwiesen

Die Änderung des Betreuungsgesetzes ist Teil des Reformvorhabens "ambulant & stationär" und bezweckt, die Selbstbestimmung erwachsener Menschen mit Behinderungen zu stärken und Fehlanreize in der Finanzierung von Betreuungsangeboten für Kinder und Jugendliche zu beseitigen. Dadurch wird auch das Kostenwachstum in diesem Bereich gedämpft.

Am 2. September 2020 hat der Regierungsrat die Botschaft zur zweiten Lesung verabschiedet, nachdem der Grosse Rat die Änderung im Mai in erster Lesung ohne Gegenstimme gutgeheissen hatte. Darin geht der Regierungsrat auf die fünf Prüfaufträge der ersten Beratung ein und nimmt Entwicklungen auf, die in der Zwischenzeit erfolgt sind.

Die wichtigsten Veränderungen gegenüber der Botschaft zur ersten Lesung sind: Es wird stärker verdeutlicht, dass für alle Angebote dieselben Qualitätsanforderungen gelten, das Weisungsrecht des Kantons gegenüber der Abklärungsstelle wird auf Verfahrensfragen beschränkt und die Auswirkungen der Änderung des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen (ELG) werden berücksichtigt.

Das Geschäft wird dem Grossen Rat im vierten Quartal zur zweiten Beratung vorgelegt werden. Die Inkraftsetzung des geänderten Betreuungsgesetzes ist auf den 1. Januar 2022 geplant.

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Informationen zur Botschaft GR 20.220

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