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Ausweg aus der Sackgasse :
Nachbarkantone stellen ihre Strategie zum weiteren Vorgehen im Hinblick auf das Betriebsregime des Flughafens Zürich vor

Die drei direkt vom Fluglärm betroffenen Nachbarkantone Schaffhausen, Aargau und Thurgau arbeiten im Dossier Flughafen Zürich zusammen. Unabhängig von der wirtschaftlichen Situation von "unique" und "Swiss" ist es nötig, die langfristige Ausrichtung des Flughafens festzulegen und die Planung wieder aufzunehmen. Am 2. Mai haben die zuständigen Regierungsräte Herbert Bühl (SH), Peter C. Beyeler (AG) und Hans Peter Ruprecht (TG) in Baden ihre Strategie für das Betriebsregime des Flughafens Zürich vorgestellt.

Die wirtschaftliche Situation von "Swiss" und "unique" bereitet Sorgen. Die Nachbarkantone hoffen, dass diese Firmen die momentanen Schwierigkeiten meistern und dass sich das Fluggeschäft wieder erholt. Unabhängig von den wirtschaftlichen Problemen muss jedoch die längerfristige Planung im Hinblick auf das Betriebsregime des Flughafens Zürich wieder aufgenommen werden.

Die Verfahren rund um das Betriebsregime des Flughafens Zürich sind ins Stocken geraten. Seit dem Scheitern des Staatsvertrags scheint bei den zuständigen Stellen in Bern und Zürich eine allgemeine Ratlosigkeit zu herrschen. Dabei sind sich die Kantone Schaffhausen, Aargau und Thurgau einig: Ursache für das Scheitern ist die ungerechtfertigte Schonung der Gebiete südlich des Flughafens. Um die Situation zu deblockieren, haben die Nachbarkantone eine konstruktive Strategie entwickelt, welche aus der Sackgasse herausführen kann. Diese baut auf drei Punkten auf.

Erstens muss die mittel- bis langfristige Zielsetzung für den Flughafen auf die Bedürfnisse der Grossregion Zürich zugeschnitten werden. Ein begrenztes qualitatives Wachstum ist erwünscht, vom Ziel eines "Mega-Hub" ist Abschied zu nehmen.

Zweitens müssen die Belastungen für die Bevölkerung begrenzt und fair verteilt werden. Dazu sind der Umfang des Flugbetriebs zu plafonieren und das Betriebsregime schrittweise anzupassen. Ziel muss die rasche Einführung des Betriebsregimes BV2 SIL (Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt) sein. Die Auswirkungen des Fluglärms auf Bevölkerung und Raumplanung sind mit einem Lärmkorsett langfristig zu begrenzen. Der Nachtbetrieb darf das Lärmkorsett für den Tag nicht überschreiten. Deshalb ist die Nachtruhe kurzfristig zu verlängern.

Drittens muss durch offene Information und Zusammenarbeit wieder Akzeptanz und Vertrauen geschaffen werden. Unter Einbezug der Nachbarkantone sind ein umfassendes Monitoring und Controlling sowie ein auf die einzelnen Regionen zugeschnittenes und adressatengerechtes Informationskonzept zu realisieren.

Die Nachbarkantone sehen folgendes Vorgehen: Die Planung im Hinblick auf das Betriebsregime des Flughafens Zürich darf nicht einseitig von den Differenzen bezüglich der Benutzung des deutschen Luftraums abhängig gemacht werden. Zuerst müssen sich die Beteiligten in der Schweiz selbst auf eine Marschrichtung einigen. Für die Verteilung des Fluglärms zwischen Norden und Süden muss ein Kompromiss gefunden werden. Wer Nutzen zieht, muss auch Lasten tragen.

Die Nachbarkantone verlangen, dass der Bund nun die Führungsverantwortung übernimmt. Es genüge nicht, wenn das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) lediglich die Vorschläge des Flughafens und des Kantons Zürich - zum Teil mit Notrecht - absegne. Die Nachbarkantone erwarten, dass der Bundesrat das Gespräch mit den direkt betroffenen Kantonen aufnimmt und dass die Arbeiten am Objektblatt des Sachplans weitergeführt werden. Mit diesem Vorgehen könne ein Weg aus der Sackgasse gefunden werden.

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