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AKB-Gesetz vor Revision :
Regierungsrat beantwortet zwei parlamentarische Vorstösse

Das Kantonalbankgesetz soll in zwei Etappen revidiert werden. In einem ersten Schritt werden insbesondere Fragen der Umsetzung der Corporate Governance, der Abgeltung der Staatsgarantie sowie der Gewinnausschüttung an den Kanton neu geregelt. Die Vernehmlassung für diese Revision startet am 16. Januar 2006.

In seinen Antworten auf zwei Vorstösse aus dem Grossen Rat zeigt der Regierungsrat die Grundzüge der künftigen Kantonalbankstrategie auf. Danach soll das Kantonalbankgesetz in zwei Etappen revidiert werden. Mit der ersten Vorlage, welche am kommenden Montag in die Vernehmlassung geschickt wird, sollen im Wesentlichen die Fragen der Umsetzung der Corporate Governance, der Abgeltung der Staatsgarantie sowie der Gewinnausschüttung an den Kanton neu geregelt werden. "Die Vernehmlassungsvorlage weist in den Bereichen Organisation und Einflussnahme des Eigentümers einen starken Bezug zum Aktienrecht auf", schreibt der Regierungsrat in seiner Antwort auf die Motion von Thierry Burkart (FDP, Baden). Das revidierte Kantonalbankgesetz soll im April 2007 in Kraft treten.

In einem zweiten Schritt, welcher für 2009 geplant ist, will der Regierungsrat die weiteren Problemfelder angehen. Insbesondere soll dabei "die Rechtsform, die langfristige Ausrichtung der Kantonalbank wie auch die Frage der Staatsgarantie überdacht werden", wie der Regierungsrat in seiner Antwort auf eine Interpellation von Jürg Stüssi-Lauterburg (SVP, Windisch) festhält.

  • Departement Finanzen und Ressourcen