Sport mit fahrzeugähnlichen Geräten
Es wird wärmer, die sogenannten fäG werden wieder hervorgeholt. Die Polizei möchte in Erinnerung rufen, dass diese Geräte gemäss Strassenverkehrsrecht als Verkehrsmittel gelten und dessen Benutzung, Verwendung sowie Ausrüstung gesetzlich geregelt ist, so auch die Beleuchtung.
Mit der wärmenden Märzsonne verspüren wir vermehrt Lust uns draussen zu bewegen. Man holt die im Herbst abgelegten fährzeugähnlichen Geräte wieder hervor. Das sind unter anderem Inline-Skates, Rollschuhe, Kickboards Mini-Trottinette, Kinderräder und Rollbretter.
Für die Verwendung, die Ausrüstung und das Verhalten gilt es die gesetzlichen Vorschriften zu beachten:
Verwendung
Als Verkehrsmittel an folgenden Orten nicht zulässig:
Hauptstrassen und auf Radstreifen von Hauptstrassen, Signal "Verbot für Fussgänger", Signal "Verbot für fahrzeugähnliche Geräte"
Als Verkehrsmittel an folgenden Orten zulässig:
Begegnungszone, Tempo-30-Zone, Trottoir, Radweg, Fussweg, Fussgängerzone, verkehrsarme Nebenstrassen, wenn keine Trottoir, Fuss- oder Radweg vorhanden ist. Für vorschulfpflichtige Kinder ist die Begleitung Erwachsener vorgeschrieben.
Als Spielgeräte sind sie auf den für Fussgänger bestimmten Verkehrsflächen und auf verkehrsarmen Nebenstrassen (z.B. Wohnquartieren) zulässig. In diesem Fall ist der Benutzerkreis nicht eingeschränkt (kein Mindestalter, keine zwingende Begleitung durch Erwachsene).
Ausrüstung
Bei schlechter Sicht und in der Nacht muss nach vorne ein weiss und nach hinten ein rot leuchtendes Licht an der Person oder am Gerät angebracht sein. In erster Linie geht es um das "Gesehen werden", also um die eigene Sicherheit.
Verhalten
Grundsätzlich gelten gleiche Verkehrsregeln wie für Fussgänger. Auf diese muss aber Rücksicht genommen und der Vortritt gewährt werden. Bei der Benützung der Fahrbahn rechts fahren. Auf Radwegen die für die Radfahrenden vorgeschriebene Richtung einhalten. Auf Fussgängerstreifen nur im Schritttempo fahren.
Die Polizei rät:
Verkehrsregeln einhalten.
Schutzausrüstung und gut sichtbare Kleidung tragen.
Geschwindigkeit und Fahrweise den Umständen, dem eigenen Können und den Besonderheiten der Geräte anpassen.
Die Kantonspolizei wünscht viele vergnügliche, unfallfreie und erlebnisreiche .Ausfahrten!