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Oberwil-Lieli: Schussabgabe

Ein 23-jähriger Mann hat sich beim Waldhaus Oberwil-Lieli mit einer Pistole gegenüber Passanten präsentiert. Er hat vor dem Eintreffen der Polizei einen Schuss in den Boden abgefeuert. Nach längerem Zureden durch einen Psychiater und einen Polizeibeamten hat er die Waffe weggeworfen. Danach konnte er angehalten werden.


Ein 23-jähriger Schweizer aus Birmensdorf/ZH mit Beziehungen nach Oberlunkhofen/AG war durch die Kantonspolizei Aargau auf Samstag, 09. Februar 2002, 14:00 Uhr, auf den Polizeiposten Bremgarten vorgeladen, um ihn wegen einer möglichen strafbaren Handlung überprüfen zu können.
Um 14:00 Uhr hat der Mann der Kantonspolizei Bremgarten telefonisch mitgeteilt, dass er den Termin nicht einhalten könne. Um 14:30 Uhr telefonierte er erneut und erklärte, dass er gar nicht mehr komme und sich erschiessen wolle. Im Gespräch gab er an, dass er sich beim Waldhaus Oberwil-Lieli aufhalte. Die Beamten aus Bremgarten rückten dorthin aus.
Das Waldhaus Oberwil-Lieli befindet sich in einem Naherholungsgebiet. Personen, die sich dort aufhielten, machten der Kantonspolizei Aargau zeitgleich mit der Ausrückung der Polizei telefonisch Meldung, dass sich beim Waldhaus eine Person mit einer Pistole befinde, die einen Militärkämpfer trage und einen Schuss in den Boden abgefeuert habe. Eine Gefährdung sei jedoch nicht erfolgt.

Die Polizei zog sofort einen Psychiater bei und sperrte die Zufahrten zum Waldhaus mit mehreren Polizeipatrouillen ab. Der Psychiater und ein Polizeibeamter verhandelten mit dem Mann aus einer Distanz von ca. 30 Meter über seine Situation. Nach längerem Zureden hat der Mann um 16:15 Uhr die Armeepistole weggeworfen und sich ergeben.
Personen, die den Vorfall beim Waldhaus Oberwil-Lieli beobachtet haben und insbesonders über die Schussabgabe Angaben machen können, werden ersucht sich mit der Kantonspolizei Bremgarten, Telefon-Nummer 056 / 648 75 01, in Verbindung zu setzen.
Der 23-jährige Mann wurde auf Verfügung des Bezirksamtes in Haft genommen. Die weiteren Ermittlungen werden aufzeigen, ob der Mann die strafbare Handlung begangen hat, für die er zur Ueberprüfung vorgeladen war.