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Begleitung von Ausnahmetransporten

In den Monaten August und September 2000 prüft der Kanton Aargau in einem Versuch, ob es möglich ist, die Begleitung von Ausnahmetransporten, die nach den gesetzlichen Grundlagen bisher der Polizei vorbehalten waren, ganz oder teilweise an Private abzutreten.

Der Test betrifft die grossen Transporte mit einer Breite von über 3.80 Meter oder einer Höhe von über 4.80 Meter, deren Absicherung bisher durch Patrouillen der Verkehrspolizei erfolgte. Der Versuch wird mit vier Mitarbeitern eines Aargauischen Transportunternehmens durchgeführt, welchen ein nicht als Polizeifahrzeug gekennzeichnetes Begleitfahrzeug zur Verfügung gestellt wird. Die privaten Begleiter werden intensiv auf die Aufgabe vorbereitet und von Beamten der Verkehrspolizei begleitet. Um diesen Versuch überhaupt durchführen zu können, waren im Vorfeld umfangreiche rechtliche Abklärungen sowie Aenderungen und Anpassungen der gesetzlichen Verordnungen erforderlich. Der Versuch ist nicht unproblematisch, soll aber aufzeigen, ob und allenfalls in welchem Ausmass die Möglichkeit einer Aufgabenabtretung an Private zu Gunsten der Kernaufgaben der Polizei besteht. Die Kantonspolizei bittet deshalb die Verkehrsteilnehmer um Verständnis und dankt allen für eine positive Einstellung zum Versuch und eine rücksichtsvolle Fahrweise.