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Aargau: Feuerwerk, ein gefährliches Spielzeug

Jedes Jahr wird im Sommer in den Medien über schwere Brände und Unfälle in Zusammenhang mit dem Verkauf von Feuerwerk berichtet. Mit verschärften Weisungen an die Verkaufsstellen und mit der Durchführung von sporadischen Polizeikontrollen wird versucht, im Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen das Risiko für Leib und Leben sowie für Hab und Gut zu verringern.


Die Kantonspolizei ersucht die Bevölkerung, im Verkehr mit Feuerwerk folgende Weisungen und Empfehlungen einzuhalten:

das Rauchverbot in den Verkaufslokalen und bei den Feuerwerk-Verkaufsständen muss unbedingt beachtet werden;

vor dem abbrennen von Feuerwerk muss unbedingt die Gebrauchsanweisung gelesen und anschliessend auch befolgt werden;

Feuerwerk nie in Kleidertaschen mitführen. Zur Sicherheit müssen separate Taschen verwendet werden;

Beim abbrennen von Feuerwerk ist zum Schutz von Menschen, Tieren, Gebäuden und Wäldern für ausreichenden Abstand zu sorgen;

Feuerwerk und Zündhölzer gehören nicht in die Hände unbeaufsichtigter Kinder.

Mit der Befolgung dieser Weisungen und Empfehlungen schaffen Sie auch in diesem Jahr eine wichtige Voraussetzung für eine ungetrübte 1. Augustfeier. Helfen Sie mit, dass Ihnen dieser Jubeltag nicht als Schreckensereignis in Erinnerung bleibt.