Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (ELG); anrechenbare Mietzinsmaxima
Der Regierungsrat anerkennt, dass die Entwicklung bei den Mietzinsen in den vergangenen Jahren die Situation von Bezügerinnen und Bezügern von Ergänzungsleistungen tangiert.
Zuständige Einheit | Bundesamt für Sozialversicherungen |
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Abschlussdatum | 14. Mai 2014 |
Stellungnahme | Antwort des Regierungsrats (PDF, 3 Seiten, 25 KB) |