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Coronavirus

Coronavirus-Impfung

Der Kanton Aargau orientiert sich an der vom Bundesamt für Gesundheit vorgegebenen Impfstrategie.

Covid-19-Impfung in Apotheken

Bitte beachten Sie, dass ab 1. Januar 2024 keine Covid-19-Impfungen mehr in Aargauer Apotheken angeboten werden.

Angebote für die Covid-19-Impfung

Die Impfempfehlung Herbst/Winter 2023 der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF) und des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) wurde aktualisiert: Seit dem 16. Oktober 2023 ist eine einzelne Impfung mit dem adaptierten Impfstoff gegen Covid-19 möglich. An den vier Standorten Kantonsspital Aarau, Kantonsspital Baden, Spital Muri und Spital Rheinfelden kann zwischen den beiden mRNA-Impfstoffen von Pfizer/BioNTech und Moderna gewählt werden. Die neuen, auf die XBB.1.5-Variante adaptierten mRNA-Impfstoffe sind seit dem 16. Oktober 2023 verfügbar. Die Terminbuchung erfolgt unverändert über die Webseiten der vier Standorte Kantonsspital Aarau, Kantonsspital Baden, Spital Muri und Spital Rheinfelden.

Die Firma Novovax hat das Gesuch um die Zulassung des adaptieren Impfstoffes Nuvaxovid XBB1.5 bei der Swissmedic zurückgezogen. Somit steht seit dem 01.Januar 2024 in der Schweiz kein proteinbasierter Impfstoff mehr zur Verfügung.

Für Personen mit einer Allergie auf Tromethamin (Tromethamol, TRIS), u.a. in Kontrastmittel enthalten, wird der protein-basierte Impfstoff Nuvaxovid® (von Novavax) sowie weiterhin der monovalente Impfstoff Comirnaty® (von Pfizer) empfohlen. Dieser ist im Referenz-Impfzentrum im Zentrum für Reisemedizin in Zürich erhältlich.

Zudem steht bei Hausärzten seit dem 16. Oktober der auf die XBB.1.5-Variante adaptierte mRNA-Impfstoff von Moderna zur Verfügung. Eine Anmeldung/Terminbuchung erfolgt direkt über Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt.

Um den Zugang zur Covid-19-Impfung weiterhin niederschwellig zu halten, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 29. November 2023 entschieden, die Kostenübernahme empfohlener Impfungen bis mindestens Mitte 2024 zu verlängern. Die empfohlenen Impfungen für die Bevölkerung in der Schweiz sind weiterhin kostenlos. Die Kosten werden von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, dem Bund und den Kantonen getragen. Die Impfangebote in Hausarztpraxen, Spitälern oder Impfzentren reichen nach Ansicht des Bundesrats aus, damit sich besonders gefährdete Personen impfen lassen können. Deshalb übernimmt der Bund seit Anfang 2024 die Kosten von Impfungen in Apotheken nicht mehr. Somit besteht seit dem 1. Januar 2024 kein Covid-19 Impfangebot mehr in Aargauer Apotheken.

EKIF-Empfehlung für Herbst / Winter 2023

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) empfehlen für den Herbst/Winter 2023 besonders gefährdeten Personen (BGP) ab 16 Jahren eine einzelne Impfdosis gegen Covid-19. Zu den BGP für schwere Covid-19-Verläufe gehören Personen im Alter ≥ 65 Jahren sowie Personen im Alter ≥16 Jahren mit erhöhtem individuellen Gesundheitsrisiko aufgrund einer Vorerkrankung (inkl. schwangere Frauen mit Vorerkrankungen) oder Trisomie 21 (Kategorien besonders gefährdeter Personen BGP).

Diese Empfehlung gilt unabhängig davon, wie viele Impfdosen eine Person bereits erhalten hat und welcher Impfstoff dabei verwendet wurde und gilt seit dem 2. Oktober 2023. Die Impfung wird bevorzugt mit einem an die XBB.1.5.-Variante angepassten mRNA-Impfstoff empfohlen.

Allen anderen Personen wird keine Impfung empfohlen, da bei Personen ohne Risikofaktoren kaum ein Risiko für eine schwere Erkrankung besteht. Zudem bietet die Impfung keinen Schutz vor einer Virusübertragung. In Innenräumen ist das Risiko einer Ansteckung am grössten. Dort kann eine Kombination von Maske tragen, Abstand halten und regelmässigem Lüften ein sinnvoller Übertragungsschutz sein.

Es muss ein Mindestabstand von 6 Monaten zur letzten Impfung bzw. Corona-Infektion eingehalten werden.

Welche Impfstoffe werden in der Schweiz eingesetzt?

Eine aktuelle Übersicht finden Sie unter www.bag.admin.ch.

Kostenübernahme der Impfung

Die Kosten für eine einzelne Impfdosis werden vom Bund übernommen, sofern die EKIF-Empfehlung dies vorsieht. Personengruppen für welche die Kostenübernahme durch den Bund ausgeschlossen ist:

  • Touristinnen und Touristen sowie Geschäftsreisende (nicht OKP-versichert)
  • Auslandschweizer und ihre Familienangehörigen (nicht OKP-versichert)
  • Impfgrund Reise (Impfung ohne EKIF-Empfehlung)
  • Auffrischimpfung für Kinder und Jugendliche bis und mit 15 Jahren

Welche Dokumente muss ich zum Impftermin mitbringen?

Sie werden bei der Anmeldung darauf hingewiesen, wie Sie sich vorbereiten müssen und welche Dokumente Sie mitbringen sollten. Grundsätzlich benötigen Sie einen amtlichen Ausweis und Ihre Krankenkassenkarte bzw. einen anderen Versicherungsausweis.

Bringen Sie Ihr Impfbüchlein. Sie erhalten den Impfnachweis in Ihr Impfbüchlein direkt vor Ort.