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Name, Vorname, Adresse der anmeldenden Person
Nachtrag (Korrektur) zur Grundbuchanmeldung
Der/Die Unterzeichnende ersucht um Korrektur der Anmeldung vom
(Zulässig sind nur Korrekturen offensichtlicher Verschriebe, nicht die Anmeldung neuer Einschreibungen oder Löschungen bzw. Rangänderungen. Alle von der Korrektur betroffenen Grundstücke sind genau anzugeben; Einschreibungen oder Löschungen werden nur auf den aufgeführten Grundstücken vorgenommen. Gemäss Art. 47 Abs. 2 GBV muss jede vorzunehmende Einschreibung einzeln aufgeführt werden; es werden nur die beantragten Einschreibungen vorgenommen).
Grundstück(e)
Gemeinde
Grundstücknummer (Trennen Sie mehrere Nummern durch Komma)
*
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Genauer Nachtrag (Korrektur) zur angemeldeten Einschreibung oder Löschung (ohne NEUE Tatsachen oder Rangänderungen):
Dieser Nachtrag wird der ursprünglichen Grundbuchanmeldung beim Grundbuchamt beigelegt.
Unterzeichnung
Unterschrift(en) der anmeldenden Person(en)
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