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DEPARTEMENT
Strassenverkehrsamt
Administrativmassnahmen, Postfach, 5001 Aarau, 062 886 23 70, www.ag.ch/stva
Fragebogen zur beruflichen Notwendigkeit, Motorfahrzeuge zu lenken
Bei Angabe der E-Mailadresse bin ich damit einverstanden, dass das Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau mir E-Mails senden darf. Mir ist bekannt und ich bin damit einverstanden, dass diese E-Mails unverschlüsselt und ohne besondere Sicherungsmassnahmen versendet werden.  Das Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau haftet nicht für einen allfälligen Missbrauch dieser Daten.
Wichtig: 1. Das Gesuch ist nur auszufüllen, falls Sie beruflich auf den Führerausweis angewiesen sind. 2. Der Umstand der beruflichen Angewiesenheit, ein Motorfahrzeug zu führen kann bei der Festsetzung der Dauer des Führerausweisentzuges mildernd Rechnung getragen werden. 3. Bei Führerausweisentzügen wegen einer leichten Widerhandlung können Fahrten, die zur Berufsausübung notwendig sind, bewilligt werden. Voraussetzung dafür ist u.a., dass der Ausweis in den vergangenen fünf Jahren vor der Widerhandlung nicht mehr als einmal entzogen worden war (Art. 33 Abs. 5 VZV). 4. Wenn Sie aus beruflichen Gründen auf Ihren Führerausweis angewiesen sind, beantworten Sie bitte die nachfolgenden Fragen.Beim Entscheid werden Ihre Angaben geprüft. Nicht vollständig ausgefüllte Fragebogen können nicht berücksichtigt werden. 5. Ihr Arbeitgeber muss die Angaben am Ende des Fragebogens bestätigen.
Welche Führerausweiskategorien benötigen Sie zur Berufsausführung?
km/Monat
Beilagen:
3.0.10
ADMAS_Fragebogen_berufliche_Notwendigkeit-prod-V2
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