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Departement Volkswirtschaft und Inneres Abteilung Register und Personenstand Zivilstandsaufsicht Bahnhofplatz 3c CH-5001 Aarau AG
GESUCH UM BEKANNTGABE VON PERSONENDATEN AUS AARGAUISCHEN ZIVILSTANDS-REGISTERN
Informationen zum Formular
Dieses Gesuch um Bekanntgabe von Personendaten aus aargausichen Zivilstandsregistern zum Zweck personenbezogener Forschung (Ahnenforschung / Genealogie) ist datiert und eigenhändig unterzeichnet per Post einzureichen.
Gesuchtsteller(in)
Ich wurde adoptiert
(muss nur bei Forschung in der eigenen Familie beantwortet werden)
Genealogische Qualifikation (siehe Beilagen)
Mitgliedschaft bei der Schweizerischen Gesellschaft für Familienforschung oder einer vergleichbaren Fachvereinigung?
Besuchte Lehrgänge über Familienforschung?
Frühere genealogische Arbeiten?
Wenn ja:
Bewilligung anderer Kantone?
Wenn ja:
Aktuelles Forschungsprojekt
Genaue Umschreibung des Forschungsvorhabens (Teilen Sie uns mit, welche Angaben benötigt werden. Geht es um die Ergänzung von Lebensdaten wie Geburts-, Heirats- oder Todesdaten? Bezieht sich die Forschung auf die gerade Linie und/oder Seitenlinie? Ist die väterliche Linie und/oder mütterliche Linie betroffen? Falls bereits vorhanden können Sie einen Stammbaum oder andere Aufzeichnungen beilegen, welche uns eine Übersicht der gesuchten Angaben vermitteln.)
Beschränkt sich das Forschungsvorhaben auf verstorbene Personen oder erstreckt es sich auch auf lebende Personen?
Zur Unmöglichkeit oder offensichtlichen Unzumutbarkeit der Datenbeschaffung bei den direkt betroffenen Personen
Gemäss Art. 60 der Zivilstandsverordnung (ZStV) bewilligt die Aufsichtsbehörde die Bekanntgabe von Personendaten zum Zweck personenbezogener Forschung, sofern die Beschaffung der Daten bei den direkt betroffenen Personen nicht möglich oder offensichtlich nicht zumutbar ist. Sie verbindet die Bewilligung zur Einsichtnahme mit den nötigen Auflagen zur Sicherung des Datenschutzes.
Erklärung
Ich nehme davon Kenntnis, dass die Gebühr für eine Bewilligung der Bekanntgabe von Personendaten mindestens CHF 75.00 zuzüglich Auslagen beträgt und beantrage eine entsprechende Bewilligung für maximal 24 Monate (Verlängerungsmöglichkeit).
Unterschrift
Vornamen/Namen in Blockschrift
Beilagen (bitte keine Originale einreichen)
1.Fotokopie des aktuell gültigen Reisepasses oder der Identitätskarte (Vorder- und Rückseite) 2.Fotokopie des Ausweises über die Mitgliedschaft in einer genealogischen Fachvereinigung 3.Fotokopie der Bestätigung über den Besuch von genealogischen Fachkursen 4.Fotokopie eines allfälligen Auftrages oder einer allfälligen Vollmacht 5.Fotokopie der Bewilligung eines anderen Kantons 6.Fotokopie einer allfälligen früheren aargauischen Bewilligung 7.Fotokopie der Zusammenstellung der bisherigen Forschungsergebnisse (z.B. vorhandener Stammbaum) 8.Weitere sachdienliche Belege zur Begründung des Gesuches
V.08.02.2021/1/HTML
3.0.10
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