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Departement Volkswirtschaft und
Inneres
Abteilung Register und Personenstand
Zivilstandsaufsicht
Bahnhofplatz 3c
CH-5001 Aarau AG
GESUCH UM BEKANNTGABE VON PERSONENDATEN AUS AARGAUISCHEN ZIVILSTANDS-
REGISTERN
Informationen zum
Formular
Dieses Gesuch um Bekanntgabe von Personendaten aus aargausichen
Zivilstandsregistern zum Zweck personenbezogener Forschung (Ahnenforschung /
Genealogie) ist datiert und eigenhändig unterzeichnet per Post einzureichen.
Gesuchtsteller(in)
Name
Vornamen
Heimatorte
Geburtsdatum
Wohnadresse
Telefon-Nr. (Bürozeiten)
E-Mail
Ich wurde adoptiert
ja
nein
ich weiss nicht
(muss nur bei Forschung in der eigenen Familie beantwortet werden)
Genealogische Qualifikation
(siehe Beilagen)
Mitgliedschaft bei der Schweizerischen Gesellschaft für Familienforschung oder einer
vergleichbaren Fachvereinigung?
ja
nein
Besuchte Lehrgänge über Familienforschung?
ja
nein
Frühere genealogische Arbeiten?
ja
nein
Wenn ja:
Gegenstand der Arbeit
Auftraggeber
Zeitpunkt der Ausführung
Bewilligung anderer Kantone?
ja
nein
Wenn ja:
Kanton
Datum
Dauer
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1.0.1
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Aktuelles Forschungsprojekt
Genaue Umschreibung des Forschungsvorhabens
(Teilen Sie uns mit, welche Angaben benötigt werden. Geht es um die Ergänzung von Lebensdaten wie
Geburts-, Heirats- oder Todesdaten? Bezieht sich die Forschung auf die gerade Linie und/oder Seitenlinie? Ist
die väterliche Linie und/oder mütterliche Linie betroffen? Falls bereits vorhanden können Sie einen
Stammbaum oder andere Aufzeichnungen beilegen, welche uns eine Übersicht der gesuchten Angaben
vermitteln.)
Betroffene aargauische Gemeinden?
Beschränkt sich das Forschungsvorhaben auf verstorbene Personen
oder erstreckt es sich auch auf lebende Personen?
verstorbene Personen
verstorbene und lebende Personen
In welcher Form wird das Forschungsergebnis festgehalten (z.B. Stammbaum, Buch, Ausstellung, online)?
Personenkreis, dem das Forschungsergebnis zugänglich gemacht werden soll?
Zur Unmöglichkeit oder offensichtlichen Unzumutbarkeit der Datenbeschaffung bei den direkt
betroffenen Personen
Gemäss Art. 60 der Zivilstandsverordnung (ZStV) bewilligt die Aufsichtsbehörde die Bekanntgabe von
Personendaten zum Zweck personenbezogener Forschung, sofern die Beschaffung der Daten bei den direkt
betroffenen Personen
nicht möglich
oder offensichtlich
nicht zumutbar
ist. Sie verbindet die Bewilligung zur
Einsichtnahme mit den nötigen Auflagen zur Sicherung des Datenschutzes.
Weshalb ist die Datenbeschaffung bei den direkt betroffenen Personen nicht möglich oder offensichtlich nicht
zumutbar?
Welche Bemühungen haben Sie unternommen, die benötigten Daten bei den direkt betroffenen Personen zu
beschaffen und weshalb haben diese nicht zum Erfolg geführt?
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Erklärung
Ich nehme davon Kenntnis, dass die Gebühr für eine Bewilligung der Bekanntgabe von Personendaten
mindestens CHF 75.00 zuzüglich Auslagen beträgt und beantrage eine entsprechende Bewilligung für maximal
24 Monate (Verlängerungsmöglichkeit).
Ort
Datum
Unterschrift
Vornamen/Namen in Blockschrift
Beilagen
(bitte keine Originale einreichen)
1.
Fotokopie des aktuell gültigen Reisepasses oder der Identitätskarte (Vorder- und Rückseite)
2.
Fotokopie des Ausweises über die Mitgliedschaft in einer genealogischen Fachvereinigung
3.
Fotokopie der Bestätigung über den Besuch von genealogischen Fachkursen
4.
Fotokopie eines allfälligen Auftrages oder einer allfälligen Vollmacht
5.
Fotokopie der Bewilligung eines anderen Kantons
6.
Fotokopie einer allfälligen früheren aargauischen Bewilligung
7.
Fotokopie der Zusammenstellung der bisherigen Forschungsergebnisse (z.B. vorhandener
Stammbaum)
8.
Weitere sachdienliche Belege zur Begründung des Gesuches
V.08.02.2021/1/HTML
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