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Strassenverkehrsamt
Fahrzeugzulassung, Postfach, 5001 Aarau, Telefon 062 886 22 76, www.ag.ch/stva
Gesuch um Annullation eines Fahrzeugausweises / Schildereinlagerungsauftrag
Auszulösendes Fahrzeug
Marke / Typ
Fahrgestell-Nr. oder Stamm-Nr.
AG
Kontrollschild
Fahrzeugausweis
(Im Original beilegen)
Den annullierten Fahrzeugausweis senden an:
die Fahrzeughalterin/den Fahrzeughalter
gemäss Fahrzeugausweis,
bitte legen Sie ein
vorfrankiertes
Rückantwortcouvert bei.
die neue Halterin/den neuen Halter
bzw. Eigentümer/in, bitte legen
Sie ein vorfrankiertes Rückantwortcouvert bei.
Kontrollschild
Das oben genannte Kontrollschild
liegt bei, bitte deponieren.*
(Die Kosten von Fr. 10.- werden Ihnen bei Wiederbezug der
Kontrollschilder in Rechnung gestellt.)
liegt nicht bei bzw. befindet sich bei der Halterin/dem Halter.
(Die Kontrollschilder sind innert 14 Tagen bei uns zu hinterlegen, wenn
innert dieser Frist kein Fahrzeug eingelöst wird.)
liegt bei, bitte vernichten, wird nicht mehr benötigt.
Mit Ihrer Unterschrift beauftragen Sie das Strassenverkehrsamt, die eingangs aufgeführten Kontrollschilder
physisch einzulagern. Deponierte Kontrollschilder bleiben während 12 Monaten für Sie reserviert. Die
Kontrollschilder werden bei Ablauf der Deponierungsfrist ohne weitere Mitteilung zur Weiterverwendung
freigegeben.
Sie nehmen davon Kenntnis, dass kein Anspruch auf Wiederbezug besteht, wenn die Kontrollschilder
innerhalb eines Jahres nach erfolgter Deponierung nicht wieder eingelöst werden. Eine Verlängerung der
einjährigen Deponierungsdauer um ein weiteres Jahr ist vor Ablauf gegen eine zusätzliche Gebühr mit dem
Formular Gesuch für die Verlängerung der Deponierungsdauer möglich.
Ort und Datum
Die Gesuchsstellerin/der Gesuchssteller
Telefonnummer (für Rückfragen)
Bitte senden Sie den originalen Fahrzeugausweis und/oder die Kontrollschilder an folgende Postadresse:
DEPARTEMENT
VOLKSWIRTSCHAFT UND INNERES
Strassenverkehrsamt
Länzert 2
5503 Schafisheim
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3.0.10
B
VZFZ_Annullation_Fahrzeugausweis-prod-V5
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1.0.1
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