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DEPARTEMENT
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Strassenverkehrsamt
Fahrzeugzulassung, Postfach, 5001 Aarau, Telefon 062 886 22 76, www.ag.ch/stva
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3.0.10
B
PRÜFBESTÄTIGUNG FÜR ANHÄNGERKUPPLUNG AN PERSONEN- UND LIEFERWAGEN
für Betriebe mit Selbstabnahmebewilligung
Ausgeschlossen von diesem Bestätigungsverfahren sind Fahrzeuge mit durchgehender Anhängerbremse,
Wechselsystemen (z.B. Varioblock) und Verbindungseinrichtungen mit APS-Gutachten (DTC oder FAKT).
Zugfahrzeug
(gemäss Fahrzeugausweis)
Marke / Typ
Kontrollschild - Nr.
Stamm-Nr.
Typengenehmigungsnr. oder Kopie COC
Getriebeart
Automat
Mechanisch
Mechanisch automatisiert
Gesamtübersetzung (i-A)
Sofern gem. TG vorgesehen
Klimaanlage
Ja
Nein
Herstellerschild des Zugfahrzeuges
"e"
kg
kg
1-
kg
2-
kg
Anhängerkupplung
(Angaben gemäss Herstellerplakette auf Kupplung/Traverse)
Fahrradträger
Kugelkopfkupplung
Hakenkupplung
Bolzenkupplung
Traverse
Marke
Typ
D-Wert / max. Anhängelast
kN/kg
kN/kg
kN/kg
kN/kg
Max. Stützlast
kg
kg
kg
kg
Wird das Kontrollschild durch die Kugel teilweise verdeckt?
Ja
Nein
Kann die Kugelkopfkupplung ohne Werkzeug demontiert werden?
Ja
Nein
Ist eine funktionstüchtige elektrische Steckdose vorhanden?
Ja
Nein
Ist eine Befestigungsmöglichkeit für ein Nachführkabel oder eine Abreissleine vorhanden
Ja
Nein
Hat das Fahrzeug links und rechts einen Aussenspiegel
Ja
Nein
Der Unterzeichner bestätigt, dass er gemäss Art. 34 Abs. 6 VTS berechtigt ist diese Bestätigung auszustellen und die
Verbindungseinrichtung den Vorschriften gemäss Art. 91 VTS entspricht
(siehe Auszug der Vorschriften auf Seite zwei).
Ort und Datum
Unterschrift / Firmenstempel
Kontaktperson und Tel. bei Rückfragen
Dieses Formular ist vollständig ausgefüllt zusammen mit dem 13.20A bzw. Fahrzeugausweis und der Kopie der
Selbstabnahmeberechtigung dem Strassenverkehrsamt einzureichen
Wird durch das Strassenverkehrsamt ausgefüllt
Feld 31
Anhängelast kg
Feld 35
Gewicht des Zuges kg
Ziffer 174
Ja
Nein
Der lösbare Kupplungsteil ist für Fahrten ohne
Anhänger zu entfernen bzw. wegzuklappen.
Ziffer 234
Anhängelast ungebremst kg
Stützlast kg
Ziffer 235
Anhängelast ungebremst kg
Anhängelast mit Auflaufbremse kg
Anhängelast an Bolzenkupplung kg
Stützlast kg
Anhängelast an Hakenkupplung kg
Stützlast kg
Anhängelast an Kugelkopfkupplung kg
Stützlast kg
Ziffer 239
Im Anhängerbetrieb zulässig:
Ges. Gewicht kg
1. Achse kg
2. Achse kg
Ziffer 242
Ja
Nein
Anhängerkupplung nur als Lastenträger zulässig.
Ort/Datum
Visum
TS_Pruefbestaetigung_Anhaengerkupplung-prod-V11
Text Field
Text Field
1.0.0
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Rechtliche Bestimmungen
Auszug aus Artikel 34 VTS
2 Der Halter oder die Halterin hat der Zulassungsbehörde Änderungen an den Fahrzeugen zu melden. Geänderte Fahrzeuge
sind vor der Weiterverwendung nachzuprüfen. Namentlich betrifft dies:
h.das Anbringen einer Anhängerkupplung (Art. 91 Abs. 1 VTS)
6 Die Zulassungsbehörden können die Prüfung für das Anbringen von für den Fahrzeugtyp genehmigten
Anhängerkupplungen an Personen- und Lieferwagen ohne durchgehende Bremsanlage an zur Selbstabnahme berechtigte
Personen (Art. 32) delegieren. Diese Ermächtigung kann sich auf Fahrzeuge erstrecken, die über eine schweizerische
Typengenehmigung, ein Datenblatt oder eine Übereinstimmungsbescheinigung nach der Richtlinie 2007/46/EG verfügen.
Auszug aus Artikel 91 VTS
2 Verbindungseinrichtungen müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.
3 Es müssen mindestens die folgenden Bestimmungen eingehalten sein:
a. Der Kupplungsteil am Zugwagen muss an genügend starken Teilen befestigt sein und eine Sicherung gegen
unbeabsichtigtes Öffnen aufweisen.
4 Verbindungseinrichtungen müssen auch in eingebautem Zustand dauerhaft und deutlich lesbar folgende Angaben tragen:
a. ein internationales Genehmigungszeichen (wie "e" oder "E" gefolgt von einer Zahl) mit einer Genehmigungsnummer
oder den Namen des Herstellers oder den Namen der Herstellerin oder die Fabrikmarke;
b. die höchstzulässige Stützlast;
c.die theoretische Vergleichskraft für die Deichselkraft zwischen Zugfahrzeug und Anhänger (D-Wert) oder die
höchstzulässige Anhängelast.
Allgemeines
Nur Garagen mit Berechtigung zur Selbstabnahme dürfen an typengenehmigten Personenwagen oder Lieferwagen
Anhängekupplungen selber prüfen. Ausgenommen sind Fahrzeuge mit durchgehender Anhängerbremse wie Druckluft,
Elektro, Vakuum sowie Wechselsystemen und nicht genormte Verbindungseinrichtungen (Klasse S). Die Prüfbestätigung von
Anhängevorrichtungen gilt nur für Fahrzeuge, deren Typengenehmigung eine Anhängelast aufweist. Anhängekupplungen mit
DTC oder FAKT-Gutachten werden vom Strassenverkehrsamt geprüft.
Die Prüfberechtigten füllen bei neuen und gebrauchten Motorwagen dieses Formular vollständig aus und übergeben die
Unterlagen, Formular 13.20A, Fahrzeugausweis und allenfalls eine Kopie des CoC (EG-Übereinstimmungsbescheinigung)
sowie der Kopie der Selbstabnahmeberechtigung dem Strassenverkehrsamt.
Der ermittelte D-Wert darf nicht grösser sein, als der angegebene D-Wert auf der Verbindungseinrichtung. Formel für die D-
Wert Berechnung:
Fehlen notwendige Daten auf dem Formular "Prüfbestätigung Anhängekupplung (AHK)", werden die Unterlagen zur
Korrektur an den Betrieb retourniert, welcher den fehlerhaften Prüfungsbericht ausgestellt hat, oder das Fahrzeug wird
zur kostenpflichtigen Prüfung der Anhängekupplung beim Strassenverkehrsamt vorgeladen.
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