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DEPARTEMENT
Strassenverkehrsamt
Fahrzeugzulassung, Postfach, 5001 Aarau, Telefon 062 886 22 76, www.ag.ch/stva
3.0.10
PRÜFBESTÄTIGUNG FÜR ANHÄNGERKUPPLUNG AN PERSONEN- UND LIEFERWAGEN für Betriebe mit Selbstabnahmebewilligung
Ausgeschlossen von diesem Bestätigungsverfahren sind Fahrzeuge mit durchgehender Anhängerbremse, Wechselsystemen (z.B. Varioblock) und Verbindungseinrichtungen mit APS-Gutachten (DTC oder FAKT).
Zugfahrzeug(gemäss Fahrzeugausweis)
Getriebeart
Sofern gem. TG vorgesehen
Klimaanlage
Herstellerschild des Zugfahrzeuges
"e"
kg
kg
1-
kg
2-
kg
Anhängerkupplung (Angaben gemäss Herstellerplakette auf Kupplung/Traverse)
Marke
Typ
D-Wert / max. Anhängelast
kN/kg
kN/kg
kN/kg
kN/kg
Max. Stützlast
kg
kg
kg
kg
Wird das Kontrollschild durch die Kugel teilweise verdeckt?
Kann die Kugelkopfkupplung ohne Werkzeug demontiert werden?
Ist eine funktionstüchtige elektrische Steckdose vorhanden?
Ist eine Befestigungsmöglichkeit für ein Nachführkabel oder eine Abreissleine vorhanden
Hat das Fahrzeug links und rechts einen Aussenspiegel
Der Unterzeichner bestätigt, dass er gemäss Art. 34 Abs. 6 VTS berechtigt ist diese Bestätigung auszustellen und die Verbindungseinrichtung den Vorschriften gemäss Art. 91 VTS entspricht (siehe Auszug der Vorschriften auf Seite zwei).
Dieses Formular ist vollständig ausgefüllt zusammen mit dem 13.20A bzw. Fahrzeugausweis und der Kopie der Selbstabnahmeberechtigung dem Strassenverkehrsamt einzureichen
Wird durch das Strassenverkehrsamt ausgefüllt
Feld 31
Ziffer 174
Der lösbare Kupplungsteil ist für Fahrten ohne Anhänger zu entfernen bzw. wegzuklappen.
Ziffer 234
Ziffer 235
Ziffer 239
Im Anhängerbetrieb zulässig:
Ziffer 242
Anhängerkupplung nur als Lastenträger zulässig.
TS_Pruefbestaetigung_Anhaengerkupplung-prod-V11
Rechtliche Bestimmungen Auszug aus Artikel 34 VTS 2 Der Halter oder die Halterin hat der Zulassungsbehörde Änderungen an den Fahrzeugen zu melden. Geänderte Fahrzeuge sind vor der Weiterverwendung nachzuprüfen. Namentlich betrifft dies: h.das Anbringen einer Anhängerkupplung (Art. 91 Abs. 1 VTS) 6 Die Zulassungsbehörden können die Prüfung für das Anbringen von für den Fahrzeugtyp genehmigten Anhängerkupplungen an Personen- und Lieferwagen ohne durchgehende Bremsanlage an zur Selbstabnahme berechtigte Personen (Art. 32) delegieren. Diese Ermächtigung kann sich auf Fahrzeuge erstrecken, die über eine schweizerische Typengenehmigung, ein Datenblatt oder eine Übereinstimmungsbescheinigung nach der Richtlinie 2007/46/EG verfügen. Auszug aus Artikel 91 VTS 2 Verbindungseinrichtungen müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. 3 Es müssen mindestens die folgenden Bestimmungen eingehalten sein: a. Der Kupplungsteil am Zugwagen muss an genügend starken Teilen befestigt sein und eine Sicherung gegen unbeabsichtigtes Öffnen aufweisen. 4 Verbindungseinrichtungen müssen auch in eingebautem Zustand dauerhaft und deutlich lesbar folgende Angaben tragen: a. ein internationales Genehmigungszeichen (wie "e" oder "E" gefolgt von einer Zahl) mit einer Genehmigungsnummer oder den Namen des Herstellers oder den Namen der Herstellerin oder die Fabrikmarke; b. die höchstzulässige Stützlast; c.die theoretische Vergleichskraft für die Deichselkraft zwischen Zugfahrzeug und Anhänger (D-Wert) oder die höchstzulässige Anhängelast. Allgemeines Nur Garagen mit Berechtigung zur Selbstabnahme dürfen an typengenehmigten Personenwagen oder Lieferwagen Anhängekupplungen selber prüfen. Ausgenommen sind Fahrzeuge mit durchgehender Anhängerbremse wie Druckluft, Elektro, Vakuum sowie Wechselsystemen und nicht genormte Verbindungseinrichtungen (Klasse S). Die Prüfbestätigung von Anhängevorrichtungen gilt nur für Fahrzeuge, deren Typengenehmigung eine Anhängelast aufweist. Anhängekupplungen mit DTC oder FAKT-Gutachten werden vom Strassenverkehrsamt geprüft. Die Prüfberechtigten füllen bei neuen und gebrauchten Motorwagen dieses Formular vollständig aus und übergeben die Unterlagen, Formular 13.20A, Fahrzeugausweis und allenfalls eine Kopie des CoC (EG-Übereinstimmungsbescheinigung) sowie der Kopie der Selbstabnahmeberechtigung dem Strassenverkehrsamt. Der ermittelte D-Wert darf nicht grösser sein, als der angegebene D-Wert auf der Verbindungseinrichtung. Formel für die D-Wert Berechnung:
Bildfeld1
Fehlen notwendige Daten auf dem Formular "Prüfbestätigung Anhängekupplung (AHK)", werden die Unterlagen zur Korrektur an den Betrieb retourniert, welcher den fehlerhaften Prüfungsbericht ausgestellt hat, oder das Fahrzeug wird zur kostenpflichtigen Prüfung der Anhängekupplung beim Strassenverkehrsamt vorgeladen.
3.0.10
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