Willkommen bei der Mittelschulanmeldung

Die Anmeldefrist für den Eintritt und die Aufnahmeprüfungen an die aargauischen Mittelschulen auf das Schuljahr 2024/2025 ist am 28. Februar 2024 abgelaufen. Eine Anmeldung ist nicht mehr möglich.

Die Anmeldung an ein aargauisches Gymnasium, eine Fach-, Wirtschafts- oder Informatikmittelschule sowie für die Aufnahmeprüfung erfolgt über diese Onlineplattform. Es wird empfohlen, die Anmeldung an einem Desktop-Computer oder einem Laptop auszufüllen.

In der Regel erfolgt die Anmeldung nach dem ersten Semester der Abschlussklasse der Bezirks- oder Sekundarschule. Sämtliche Informationen zu den Aufnahmebedingungen sind unter dem entsprechenden Schultyp zu finden unter www.ag.ch/mittelschulen.

Pro Schülerin und Schüler ist in der Regel eine Anmeldung möglich.

Schülerinnen und Schüler aus der Bezirksschule, die die Mindestanforderungen für das Gymnasium (Notendurchschnitt 4.7 sowie in Mathematik und Deutsch mindestens die Noten 4.0) knapp nicht erfüllen, können zwei Anmeldungen abschicken, eine Erstanmeldung an das Gymnasium, und eine zweite Anmeldung für die FMS, WMS oder IMS. Erfüllen sie die Anforderung für das Gymnasium auch im Sommer nicht, gilt die zweite Anmeldung.

Schülerinnen und Schüler, die sich für die Aufnahmeprüfung an das Gymnasium anmelden, können eine zweite Anmeldung an die Aufnahmeprüfung für FMS/WMS/IMS abschicken. Wenn sie die Aufnahmeprüfung an das Gymnasium bestehen, sind sie nicht mehr an die zweite Aufnahmeprüfung zugelassen.    

Aufgrund der knappen Raumverhältnisse an den Mittelschulen müssen möglicherweise Zuteilungen an eine andere Mittelschule vorgenommen werden, so dass der Besuch der gewünschten Schule nicht garantiert werden kann. Die entsprechende Information dazu erfolgt anfangs Juli.

Ein neues Formular öffnen Sie mit dem Button "Neues Formular".

    Möchten Sie Ihre zwischengespeicherte Version hochladen, wählen Sie bitte den Button "Zwischenspeicherung öffnen" an. Ihre bereits erfassten Daten werden mit dieser Funktion wieder abgefüllt und Sie können mit der Erfassung fortfahren.

    Ablauf

    • Schritt 1: Die Anmeldung wird online vollständig ausgefüllt. Die Angaben werden elektronisch übermittelt. Die Übermittlung der Daten ist erst möglich, wenn sämtliche mit roten Sternen (*) gekennzeichneten Pflichtfelder ausgefüllt sind. Die nach der Übermittlung erstellte Anmeldebestätigung muss ausgedruckt werden.
    • Schritt 2: Eine erziehungsberechtigte Person muss die ausgedruckte Bestätigung unterschreiben.
    • Schritt 3: Die unterzeichnete Bestätigung wird inklusive Notenblatt der Klassenlehrperson abgegeben. Diese ist für die Weiterleitung an die Kantonsschule zuständig. Erfolgt die Anmeldung nicht im Abschlussjahr der Bezirks- oder Sekundarschule, ist die unterzeichnete Bestätigung inklusive weiterer Unterlagen und Zeugnisse, die den aktuellen Bildungsgang belegen, direkt an die gewünschte Kantonsschule zu senden.
    • Schritt 4: Die Aufnahme an die Mittelschule wird anfangs Juli schriftlich bestätigt, eine allfällige Einladung zur Aufnahmeprüfung folgt im März.

    Personalien

     Hinweis: Bitte erfassen Sie eine private E-Mailadresse und nicht diejenige Ihrer aktuellen Schule

    Die 13-stellige AHV-Nr. ist auf der Versicherungskarte der Krankenkasse oder auf dem Sozialversicherungs-Ausweis ersichtlich. 

    * = Pflichtfeld

    Elternkontakt 1

    Bitte Elternteile getrennt erfassen; auch bei gleicher Wohnadresse.

    * = Pflichtfeld

    Elternkontakt 2

    Bitte Elternteile getrennt erfassen; auch bei gleicher Wohnadresse.

    * = Pflichtfeld

    Vorbildung

    Noten gemäss Notenblatt für die Anmeldung an die Mittelschulen, 1. Semester

    * = Pflichtfeld

    Allgemein

    Aufgrund der knappen Raumverhältnisse an den Mittelschulen müssen möglicherweise Zuteilungen an eine andere Mittelschule vorgenommen werden, so dass der Besuch der gewünschten Schule nicht garantiert werden kann.

    * = Pflichtfeld

    Wahlpflichtfächer

    Die Wahl des Akzentfachs ist verbindlich und gilt für die gesamte Dauer des Akzentfaches (1. und 2. Klasse).

    Unabhängig des gewählten Akzentfachs durchlaufen alle Schüler/-innen naturwissenschaftliche Praktika    

    Hinweis: Alte Sprachen: Latein (LAT) ist nur mit Vorbildung an der Bezirksschule wählbar.



    Gewünschte Fremdsprachen

    Wählbar sind Italienisch oder Französisch oder beide. Wenn beide Fremdsprachen besucht werden, zählt die bessere Note für die Promotion. Die Wahl der gewählten Fremdsprache ist verbindlich und gilt für die gesamte Schulzeit.

    Gewünschte Fremdsprachen

    Wählbar sind Italienisch oder Französisch oder beide. Wenn beide Fremdsprachen besucht werden, zählt die bessere Note als Grundlagenfach für die Promotion und das Fach mit der schlechteren Note wird als Freifach geführt. Die Wahl der gewählten Fremdsprache ist verbindlich und gilt für die gesamte Schulzeit.

    Gewünschte Fremdsprachen *


    Grundlagenfach musischer Bereich

    Eines der beiden Fächer ist als Grundlagenfach zu belegen. Mit der Wahl Musik ist zwingend ein Instrument zu wählen (Feld weiter unten). Mit dem obligatorischen Instrumentalunterricht ist die Beteiligung am musikalischen Kulturleben der Schule verbunden.

    Grundlagenfach musischer Bereich

    Eines der beiden Fächer ist als Grundlagenfach zu belegen. Mit der Wahl Musik ist zwingend ein Instrument zu wählen (Feld weiter unten). Mit dem obligatorischen Instrumentalunterricht ist die Beteiligung am musikalischen Kulturleben der Schule verbunden. Die Wahl des musischen Fachs ist für die Dauer des Grundlagenfachs (1. - 3. Klasse) verbindlich.

    Grundlagenfach musischer Bereich *


    Instrumentalunterricht

    Wer das Grundlagenfach Musik wählt, muss ein Instrumentalfach belegen, wahlweise eine halbe oder eine ganze Lektion. Der Instrumentalunterricht ist mit dem Grundlagenfach Musik kostenlos. Die Wahl des Instruments ist für die Dauer des Grundlagenfachs (1.-3. Klasse) verbindlich.

    Mit der Wahl Bildnerisches Gestalten kann ein Instrumentalfach als Freifach belegt werden. Das Freifach ist kostenpflichtig, es wird pro Schuljahr ein Kostenbeitrag von CHF 1000.- für eine halbe Lektion erhoben. Elternkontakt 1 ist Rechnungsadresse. Die Auswahl ist verbindlich für das gesamte erste Jahr.

    Falls Sie kein Instrument belegen möchten, klicken Sie auf «weiter».

    Instrumentalunterricht

    Zum Grundlagenfach Musik kann freiwillig ein Instrumentalfach (halbe Lektion, 22.5 Minuten) gewählt werden. Der Instrumentalunterricht ist mit dem Grundlagenfach Musik kostenlos. Der Wechsel des gewählten Instruments ist während der Dauer des Grundlagenfachs nicht möglich. Falls Sie kein Instrument belegen möchten, klicken Sie auf «weiter».

    Instrumentalunterricht

    Zum Grundlagenfach Musik kann freiwillig ein Instrumentalfach (halbe Lektion, 22.5 Minuten) gewählt werden. Der Instrumentalunterricht ist mit dem Grundlagenfach Musik kostenlos. Der Wechsel des gewählten Instruments ist während der Dauer des Grundlagenfachs nicht möglich. Wird beim Berufsfeld «Gesundheit/Naturwissenschaften» oder «Soziale Arbeit» im 2. FMS-Ausbildungsjahr das Grundlagenfach Musik abgewählt, besteht die Möglichkeit, ein Instrument als Freifach zu belegen. Dieser Unterricht ist kostenpflichtig und muss das ganze Jahr besucht werden (Kosten pro Jahr: Fr. 1'000.− für halbe/Woche). Falls Sie kein Instrument belegen möchten, klicken Sie auf «weiter».

    Anzahl Lektionen

    Falls Sie Ihr Instrument hier nicht aufgelistet finden, fragen Sie im Sekretariat Ihrer Wunschschule nach.

    * = Pflichtfeld

    Instrumentalunterricht

    Das Freifach Instrumentalunterricht ist kostenpflichtig, es wird pro Schuljahr ein Kostenbeitrag von CHF 1000.- pro ½ Lektion erhoben. Elternkontakt 1 ist Rechnungsadresse. Die Auswahl ist verbindlich für das gesamte erste Jahr.

    Falls Sie kein Instrument belegen möchten, klicken Sie auf «weiter».

    Anzahl Lektionen

    Falls Sie Ihr Instrument hier nicht aufgelistet finden, fragen Sie im Sekretariat Ihrer Wunschschule nach.

    * = Pflichtfeld

    Spezielle Angebote

    Hinweis: Die Anzahl der Ausbildungsplätze in den speziellen Angeboten ist beschränkt, es besteht kein rechtlicher Anspruch auf Aufnahme. Es gelten folgende Bestimmungen: 

    NAWIMAT: Für den Bildungsgang NAWIMAT (Mathematik mit naturwissenschaftlicher Ausrichtung) muss obligatorisch das Akzentfach "Mathematik" belegt werden. Immersionsunterricht kann nicht zusätzlich gewählt werden. Unterricht auf Englisch in zwei naturwissenschaftlichen Fächern ist bei NAWIMAT aber integriert.

    Immersionsunterricht: Es gibt keine Einschränkungen für die Wahl des jeweiligen Akzentfaches und allfälliger Freifächer. Falls es mehr Anmeldungen als Plätze gibt, entscheidet der Notendurchschnitt der vorherigen Schule über die Aufnahme.

    Sportabteilung: Das Angebot Sportabteilung kann nur mit dem Akzentfach "Geistes- und Sozialwissenschaften" oder dem Akzentfach "Mathematik" (ohne NAWIMAT) kombiniert werden. Die Voranmeldung für die Sportabteilung mit allen erforderlichen Unterlagen hat zusätzlich und separat bis zum 15. Februar direkt an die Alte Kantonsschule zu erfolgen.

    Immersion
    Die Anzahl der Ausbildungsplätze im Immersionsunterricht ist beschränkt, es besteht kein rechtlicher Anspruch auf Aufnahme. Der Immersionsunterricht kann nicht mit dem Lehrgang TAFF kombiniert werden.

    TAFF
    Der Lehrgang TAFF kann nur mit dem Akzentfach "Geistes und Sozialwissenschaften" oder dem Akzentfach "Mathematik" (ohne NAWIMAT) kombiniert werden. Der Besuch des Immersionsunterrichts ist nicht möglich.

    Die Anzahl der Ausbildungsplätze im Immersionsunterricht ist beschränkt, es besteht kein rechtlicher Anspruch auf Aufnahme. Falls Sie kein zusätzliches Angebot wählen möchten, klicken Sie auf "weiter".    

    Sollte meine Wahl mangels Ausbildungsplätzen nicht möglich sein, dann bevorzuge ich:

    Hinweis: Für die zweisprachige Matur Deutsch/Englisch (International Baccalaureate) ist ein Motivationsschreiben notwendig: https://forms.office.com/e/22XWUFbAZY 

    Falls Sie kein spezielles Angebot wählen möchten, klicken Sie auf "Weiter".

    * = Pflichtfeld

    Freifächer

    Die Wahl der Freifächer ist für das erste Jahr verbindlich. Nachträgliche Abmeldungen sind nicht möglich. Falls Sie kein Freifach belegen möchten, klicken Sie auf «weiter».

    Weitere Freifächer können beim Schuljahresbeginn (z.B. Bildnerisches Gestalten, Chor, Jazz-Orchester, Musikensembles, Religionen, Kulturen und Ethik u.a.) oder in oberen Klassen (z.B. Spanisch, Chinesisch, Arabisch, Russisch, Hebräisch, Englisch/Französisch-Zertifikatskurse, u.a.) gewählt werden.

    Weitere Freifächer (Chinesisch, Hebräisch, Robotik / Web of things, Russisch, Spanisch, Webdesign, Englisch-/Französischzertifikatskurse u.a.) können in oberen Klassen gewählt werden.

    Die spätere Wahl des Schwerpunktfachs Französisch oder Italienisch bedingt die Wahl des Freifachs Italienisch in der 1. und 2. Klasse.

    Um ab der dritten Klasse das Grundlagenfach Italienisch oder das Schwerpunktfach Italienisch oder Französisch belegen zu können, muss Italienisch als Freifach in der 1. und 2. Klasse besucht werden.

    Falls Sie Instrumentalunterricht als kostenpflichtiges Freifach belegen möchten (nur wählbar mit Grundlagenfach Bildnerisches Gestalten), geben Sie Ihre Wahl im entsprechenden Abschnitt unter „Wahlpflichtfächer“ an.

    Weitere Freifächer (Chinesisch, Film, Hebräisch, Russisch, Spanisch, Webdesign, Englisch-/Französischzertifikatskurse u.a.) können in oberen Klassen gewählt werden.

    Sprachfächer: Die Freifächer Italienisch und Latein können auch ohne Vorbildung gewählt werden.

    Um ab der dritten Klasse das Grundlagenfach Italienisch oder das Schwerpunktfach Italienisch oder Französisch belegen zu können, muss Italienisch als Freifach in der 1. und 2. Klasse besucht werden.

    Weitere Freifächer/Freikurse können zu einem späteren Zeitpunkt gewählt werden (z.B. Schulsport, Spanisch, Chinesisch, Russisch, Vorbereitungskurse Sprachzertifikate, Fotografie, Politik).

    Italienisch und Spanisch können nicht gleichzeitig gewählt werden. Die Wahl des SOG+-Faches Spanisch oder Italienisch ab der 2. Klasse bedingt den Besuch des Freifaches Spanisch bzw. Italienisch ab der 1. Klasse.

    Italienisch und Spanisch können nicht gleichzeitig gewählt werden.

    Weitere Freifächer (z.B. Bildnerisches Gestalten, Chor, Jazz-Orchester, Religionen, Kulturen und Ethik, Chinesisch, Arabisch, Russisch, Musikensembles u.a.) können beim Schuljahresbeginn oder in oberen Klassen gewählt werden.

    Hinweis für Italienisch und Spanisch: Der Besuch dieser Freifächer im 1. Schuljahr ist Bedingung dafür, dass im 2./3. Schuljahr dieses Fach als SOG+-Fach gewählt werden kann. Es stehen weitere SOG+-Fächer zur Auswahl, die kein Freifach-Besuch erfordern. Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Webseite unter «Schulisch Organisierte Grundbildung (SOG+-Fächer)».

    Weitere Freifächer (u.a. Chinesisch, Film, Russisch) können in den oberen Klassen gewählt werden.

    Weitere Freifächer (z.B. Bildnerisches Gestalten, Chor, Jazz-Orchester, Religionen, Kulturen und Ethik, Chinesisch, Arabisch, Russisch u.a.) können beim Schuljahresbeginn oder in oberen Klassen gewählt werden.

    Weitere Freifächer (u.a. Chinesisch, Film, Russisch) können in den oberen Klassen gewählt werden.

    Falls Sie Instrumentalunterricht als kostenpflichtiges Freifach belegen möchten (nur wählbar mit Grundlagenfach Bildnerisches Gestalten), geben Sie Ihre Wahl im entsprechenden Abschnitt unter „Wahlpflichtfächer“ an.

    Weitere Freifächer/Freikurse können zu einem späteren Zeitpunkt gewählt werden (z.B. Schulsport, Fotografie, Politik, Sprachzertifikate).

    * = Pflichtfeld

    Die Wahl eines Ensembles ist für das erste Jahr verbindlich. Falls Sie kein Ensemble belegen möchten, klicken Sie auf «weiter».

    Zusatzangaben

    * = Pflichtfeld

    Anmeldung abschliessen

    Das ausgedruckte Formular ist sowohl von der Schülerin oder dem Schüler als auch von einer erziehungsberechtigten Person zu unterzeichnen. Der Klassenlehrperson müssen folgende Dokumente abgegeben werden:

    • Ausgedruckte und unterzeichnete Anmeldebestätigung
    • Kopie des Notenblatts für die Anmeldung an die Mittelschulen und Berufsmittelschule, 1. Semester    

    Erfolgt die Anmeldung nicht im Abschlussjahr der Bezirks- oder Sekundarschule, müssen folgende Unterlagen so schnell wie möglich, spätestens bis zum 28. Februar 2024, der gewählten Kantonsschule zugestellt werden:

    • Ausgedruckte und unterzeichnete Anmeldebestätigung
    • Zeugnisse früherer Schulen der Sekundarstufe I
    • Zeugnisse / Bestätigung der aktuellen Ausbildung
    • Dokumentation des schulischen Werdegangs