Bürgerrecht und Personenstand

Zivilstandsereignisse

Namenserklärung

Namenserklärung nach Scheidung oder Ungültigerklärung der Ehe

Die Scheidung (oder Ungültigerklärung der Ehe) hat auf den Familiennamen (wie auch auf das Bürgerrecht), welchen die Ehegatten während der Ehe getragen haben, keine Auswirkung.
 
Wer bei der Heirat seinen Namen geändert hat, kann nach Scheidung oder Ungültigerklärung der Ehe innerhalb von einem Jahr, nachdem das Urteil rechtskräftig geworden ist, erklären, seinen früheren oder angestammten Familiennamen wieder annehmen zu wollen.

Zur Entgegennahme der Erklärung ist in der Schweiz jedes regionale Zivilstandsamt (Excel, 866 KB) (nicht nur am Wohn- oder Heimatort) und im Ausland die schweizerische Vertretung zuständig.

Detaillierte Informationen erhalten Sie unter Namenserklärung nach Scheidung


Allgemeines

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