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NamensänderungenWenn Sie Wohnsitz im Kanton Aargau haben, ist das Departement Volkswirtschaft und Inneres, Sektion Bürgerrecht und Personenstand, Bleichemattstrasse 1, 5001 Aarau, für die Bearbeitung von Namensänderungsgesuchen zuständig. Die Änderung des Namens (Familienname und Vorname) kann bewilligt werden, wenn wichtige Gründe vorliegen. Nach Ablauf der Jahresfrist nach Scheidung ist die Wiederannahme eines früheren Namens ebenfalls durch eine ordentliche Namensänderung möglich. Unter den nachstehenden Rubriken erhalten Sie detaillierte Informationen. Hinweis Wenn Sie ein hier nicht aufgeführtes Namensänderungsanliegen haben, erhalten Sie Auskunft bei Frau Cornelia Steffen unter Tel. 062 835 14 43 E-Mail Cornelia.Steffen@ag.ch |