Bürgerrecht und Personenstand

Ortsbürgerrecht


Die Ortsbürgergemeindeversammlung kann Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger auf Begehren entgeltlich oder unentgeltlich in das Ortsbürgerrecht aufnehmen.


kbueg_11.pdf (29.88 KB) Formular Gesuch um Aufnahme in das Ortsbürgerrecht der Einwohnergemeinde

Rechtliche Erlasse

Gesetz über das Ortsbürgerrecht

Allgemeines

aktuelle Seite ausdrucken zum Seitenanfang springen