Bürgerrecht und Personenstand

Entlassung aus dem Gemeindebürgerrecht und dem aargauischen Kantonsbürgerrecht



Stellen Bürger einer aargauischen Gemeinde ein entsprechendes Begehren, so werden sie aus dem Bürgerrecht entlassen, wenn sie ein anderes Kantonsbürgerrecht oder das Bürgerrecht einer anderen aargauischen Gemeinde besitzen.

Die Entlassungen aus dem Kantons- und Gemeindebürgerrecht werden vom Gemeinderat ausgesprochen.

Das Entlassungsgesuch ist mit Formular beim Gemeinderat des Heimatortes zu stellen. Die Gesuchsformulare können im Kanton Aargau bei jeder Gemeindekanzlei bezogen werden. Zudem können Sie es ab dieser Seite herunterladen (siehe unten).


Rechtliche Erlasse

- Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüG)
- Verordnung über Einbürgerungen und Bürgerrechtsentlassungen


kbueg_21.pdf (27.89 KB)

Formular 
Gesuch um Entlassung aus dem Bürgerrecht der 
Gemeinde und aus dem Bürgerrecht des Kantons Aargau


Allgemeines

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