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Entlassung aus dem Gemeindebürgerrecht und dem aargauischen KantonsbürgerrechtStellen Bürger einer aargauischen Gemeinde ein entsprechendes Begehren, so werden sie aus dem Bürgerrecht entlassen, wenn sie ein anderes Kantonsbürgerrecht oder das Bürgerrecht einer anderen aargauischen Gemeinde besitzen. Die Entlassungen aus dem Kantons- und Gemeindebürgerrecht werden vom Gemeinderat ausgesprochen. Das Entlassungsgesuch ist mit Formular beim Gemeinderat des Heimatortes zu stellen. Die Gesuchsformulare können im Kanton Aargau bei jeder Gemeindekanzlei bezogen werden. Zudem können Sie es ab dieser Seite herunterladen (siehe unten). Rechtliche Erlasse - Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüG) - Verordnung über Einbürgerungen und Bürgerrechtsentlassungen Formular Gemeinde und aus dem Bürgerrecht des Kantons Aargau |