Zivilschutzausbildung


Aufgebot

Mindestens 6 Wochen vor Beginn des Ausbildungskurses erhält der Angehörige des Zivilschutzes (AdZS) ein Aufgebot und weitere Informationen per Post zugestellt.

Im Aufgebot ist ersichtlich:

  • Gesetzliche Grundlagen
  • Welchem Zweck dieser Kurs dient
  • Wann und wo der Teilnehmer einzurücken hat
  • Wann er entlassen wird
  • sowie den Tenuevorschriften


Die Weisungen
Dem Aufgebot beigelegt sind auch „Administrative Weisungen“, welche informieren über:

  • Zuständigkeit
  • Kursorganisation
  • Kursbüro
  • Dienstverschiebung
  • Einrückungspflicht
  • Urlaub
  • Reise/Gebrauch privater Fahrzeuge
  • Unterkunft
  • Versicherung
  • Mittagessen
  • Vergütung/Entschädigung
  • Korrespondenzadresse (bei jeder Korrespondenz unbedingt Kursdatum und Kursnummer angeben)

Der Versand
Der Versand der Aufgebote erfolgt durch die Sektion Ausbildung 6 Wochen vor Beginn des Kurses.

nach oben
2008_administrative_weisungen_zu_aufgebot_01_2008.pdf (85.85 KB) Administrative Weisungen zum Aufgebot, Version 01/2008

Allgemeines

aktuelle Seite ausdrucken zum Seitenanfang springen