Zivilschutzausbildung


Ausbildungsgefässe

Ausrichtung auf Katastrophen und Notlagen
Mit der Neuausrichtung des Zivilschutzes wurde die Ausbildung der Schutzdienstpflichtigen angepasst und zum Teil neu konzipiert. Die Ausbildungsinhalte orientieren sich an den Aufgaben des Zivilschutzes bei der Bewältigung von Katastrophen und Notlagen und damit nicht mehr an den Erfordernissen des bewaffneten Konflikts.


1. Grundausbildung
Nach erfolgter Rekrutierung, welche auf den Anforderungsprofilen der drei Grundfunktionen basiert, haben die Schutzdienstpflichtigen eine Grundausbildung zu absolvieren. Eine optimale Zuteilung zu einer der drei Grundfunktionen ist nur anhand von differenzierten und detaillierten Anforderungsprofilen möglich, die sich am jeweiligen Aufgabenspektrum orientieren. Bei einem Stabsassistenten sind weniger physische Leistungen relevant als vielmehr schnelle Auffassungsgabe, Teamfähigkeit und Kommunikationskompetenz. Der Umgang mit schutzsuchenden Ausländern oder oftmals traumatisierten Opfern von Katastrophen verlangt vom Betreuer neben hoher psychischer Belastbarkeit auch soziale Kompetenzen bis hin zu speziellen Sprachkenntnissen. Vom Pionier werden – neben der körperlichen Leistungsfähigkeit – technisches Verständnis für die Bedienung der verschiedenen Geräte sowie Sinn für praktisches Arbeiten verlangt. Sein Anforderungsprofil kann in etwa mit jenem eines Rettungssoldaten in der Armee verglichen werden. Die einzelnen Schutzdienstpflichtigen haben ein breites Aufgabenspektrum abzudecken. Deshalb wurde die Grundausbildung massvoll verlängert. Sie besteht aus zwei aufeinander aufbauenden Ausbildungssequenzen:

  • In der Allgemeinen Grundausbildung (AGA) wird allen Schutzdienstpflichtigen das nötige, den Grundfunktionen übergeordnete Grundwissen vermittelt. Dauer: 3 Tage
  • In der Funktionsbezogenen Grundausbildung (FGA) steht die einsatzbezogene, fachtechnische Ausbildung, getrennt nach den drei Grundfunktionen, im Zentrum.
    Dauer: 7 Tage

Die Grundausbildung (AGA + FGA) wird im Kanton Aargau aneinanderhängend durchgeführt. Dauer: 2 Wochen



 
Zeitachse der Grund- und Fachausbildung im Zivilschutz

0-12_xii_grund-_und__kaderausbildung_im_zs.pdf (44.4 KB) Grund- und  Kaderausbildung im Zivilschutz
              (Arbeitsprogramm)


2. Zusatzausbildung und Kaderausbildung
Mit einer Zusatzausbildung (ZA) kann das Grundwissen von ausgewählten Schutzdienstpflichtigen für Spezialaufgaben (z.B. Anlage- und Materialwartung) ergänzt werden. Die Zusatzausbildung kann im Anschluss an die allgemeine und funktionsbezogene Grundausbildung oder später erfolgen.

Für die Übernahme jeder Kaderfunktion ist eine entsprechende Kaderausbildung zu absolvieren. Die verschiedenen Kader sind für die Führung, die Ausbildung und die Einsatzfähigkeit ihrer jeweiligen Formationen verantwortlich. Die Ausbildung ist auf diese Anforderungen ausgerichtet und soll die Fachkompetenz entsprechend erhöhen.

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Zeitachse Zusatzausbildung im Zivilschutz

 
Zeitachse der Kaderausbildung im Zivilschutz


3. Weiterbildung und Wiederholungskurse
Die Kader und Spezialisten des Zivilschutzes haben periodisch Weiterbildungen zu absolvieren. Damit soll sichergestellt werden, dass Neuerungen rasch umgesetzt werden können. Mit den jährlich stattfindenden Wiederholungskursen werden die Schutzdienstpflichtigen befähigt, ihre Aufgaben jederzeit zu erfüllen. Die Kader haben für ihre anspruchsvollen Führungs- und Ausbildungsaufgaben zusätzliche Dienstleistungen zu erbringen. Wiederholungskurse dienen in erster Linie dazu, die Einsatzbereitschaft der Zivilschutzformationen sowie der Kader zu überprüfen, zu ergänzen und zu festigen. Sie ermöglichen dem Kader zudem, die notwendigen Führungserfahrungen zu sammeln. Wiederholungskurse können auch für Übungen im Verbund mit den anderen Partnerorganisationen benutzt werden.

 
Zeitintervall der Wiederholungs- und Weiterbildungskurse

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Weitere Informationen über die Zivilschutzausbildung unter:
www.bevoelkerungsschutz.admin.ch/internet/bs/de/home/partner/
zivilschutz/ausbildung_zs.html


Allgemeines

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