Zivilschutz-Ausbildung
Die Ausbildung der Schutzdienstpflichtigen ist in erster Linie auf die Bewältigung von Katastrophen und Notlagen ausgerichtet. Um einen möglichst breiten Einsatz der Schutzdienstpflichtigen zu ermöglichen, werden sie in einer der drei Grundfunktionen ausgebildet: Stabsassistent (zur Fhr Unterstützung), Betreuer (zum Schutz sowie zur Betreuung schutzsuchender Personen) und Pionier (für Instandstellungsarbeiten und zur Unterstützung der Partner Organisationen).
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Grundausbildung im Zivilschutz
Die im Zivilschutz Eingeteilten verlassen das Rekrutierungszentrum mit einer Einteilung in eine Grundfunktion sowie Angaben über den Ort und den Zeitpunkt der allgemeinen und fachtechnischen Grundausbildung im Zivilschutz. Diese findet im Wohnkanton statt und dauert zwei Wochen. Die im Zivilschutz eingeteilten Dienstpflichtigen absolvieren eine allgemeine sowie eine funktionsbezogene Grundausbildung. Diese wurde deutlich verlängert. Erstens, um die Qualität der Ausbildung zu erhöhen, zweitens verlangt der zukünftig polyvalente Einsatz der Funktionsträger eine breitere Ausbildung. Ein Stabsassistent soll einerseits, im Sachbereich Lage (Nachrichten) genau so wie anderseits, im Bereich Telematik (Übermittlung) eingesetzt werden können.
Einzelne Funktionsträger erhalten zusätzlich eine Spezialistenausbildung. So kann ein Pionier beispielsweise eine Zusatzausbildung zum Anlage- oder Materialwart absolvieren.
Je nach Grund- und Spezialistenausbildung leisten die Schutzdienstpflichtigen anschliessend Dienst in einem Bereich ihrer Zivilschutzorganisation (Führungsunterstützung, Schutz und Betreuung, Kulturgüterschutz, Unterstützung, Logistik).
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Gesetzliche Grundlagen
Die gesetzlichen Grundlagen sind im Bundesgesetz über den Zivilschutz (ZSG) und der Zivilschutz-Verordnung (ZSV) www.admin.ch/ch/d/sr/c520_1.html enthalten.
Allgemeine Grundausbildung