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Rückerstattung
Wichtig!
Anspruch auf Rückerstattung von bezahlten Ersatzabgaben wegen nicht geleisteten Militär- oder Zivildienstleistungen hat derjenige Wehr-pflichtige, welcher die gesamte Dienstleistungspflicht erfüllt hat.
Wichtig: Jedem Antrag ist immer zwingend das Dienstbüchlein beizulegen!
Antragsformular für Rückerstattung bezahlter Wehrpflichtersatzabgaben mit Bank- oder Postcheckkonto
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