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Waldgrenze feststellenSteht in Ihrer Gemeinde die Revision der Nutzungsplanung an? Oder sind Sie unsicher, ob es sich bei einer Bestockung auf Ihrem Grundeigentum um Wald im Sinne der Waldgesetzgebung handelt? – Dann sollten Sie die folgenden Informationen beachten: Beim Erlass von Nutzungsplänen und deren Revision muss in denjenigen Gebieten eine Waldfeststellung durchgeführt werden, in denen Bauzonen an den Wald grenzen oder in Zukunft grenzen sollen. Für die Durchführung des Waldfeststellungsverfahrens wenden Sie sich bitte an das zuständige Kreisforstamt. Falls Sie als Privatperson ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend machen können, sind Sie befugt, im Einzelfall feststellen zu lassen, ob eine Fläche Wald ist. Ein entsprechendes Begehren richten Sie bitte an das zuständige Kreisforstamt.
Abteilung Wald |