Kantonales Wahlbüro

Fakultative Referenden

Bürgerinnen und Bürger können eine Volksabstimmung über bestimmte Entscheide des Grossen Rates (zum Beispiel Gesetze, Beschlüsse über neue einmalige Ausgaben von mehr als fünf Millionen Franken) verlangen. Damit ein Referendum zustande kommt, braucht es innert der Sammelfrist von 90 Tagen nach der Publikation im Amtsblatt die Unterschrift von 3'000 Stimmberechtigten.



Verzeichnis der hängigen Referendumsvorlagen

Allgemeines

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