Kantonales Wahlbüro

Volksinitiativen

Bürgerinnen und Bürger können einen Volksentscheid über eine von ihnen gewünschte Totalrevision der Verfassung oder auf Erlass, Änderung und Aufhebung einzelner Verfassungsbestimmungen oder eines Gesetzes verlangen. Damit eine Initiative zustande kommt, braucht es innert einer Sammelfrist von 12 Monaten die Unterschriften von 3'000 Stimmberechtigten.

Das Volksbegehren kann als allgemeine Anregung formuliert sein oder - was viel häufiger der Fall ist - als fertig ausgearbeiteter Text vorliegen, dessen Wortlaut Parlament und Regierung nicht mehr verändern können.

Der Grosse Rat kann einer eingereichten Initiative einen direkten Gegenvorschlag gegenüberstellen. Über Volksinitiative und direkten Gegenvorschlag wird gleichzeitig unter Verwendung eines einzigen Stimmzettels abgestimmt. Das Mehr wird für jede Vorlage gesondert ermittelt. Erreichen beide Vorlagen eine Mehrheit der Ja-Stimmen, so gilt die Initiative als angenommen.

Verzeichnis der hinterlegten und der hängigen Aargauischen Volksinitiativen

Allgemeines

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