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Die Staatskanzlei ist für die Ausübung ihrer Arbeit an rechtliche Grundlagen gebunden. Bei eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen sind zudem die Weisungen und Kreisschreiben der Bundeskanzlei (Sektion politische Rechte) massgebend. Bei kantonalen Wahlen und Abstimmungen bilden die kantonalen Erlasse die Arbeitsgrundlage.
Staatskanzlei und Gemeinden arbeiten bei Wahlen und Abstimmungen eng zusammen. Die nächsten Seiten geben einen Überblick über die einzelne Aufgaben und Zuständigkeiten.
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