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NutzungsbedingungenDie Abgabe und Nutzung von Daten der amtlichen Vermessung erfolgt gemäss des Dekrets über die Gebühren im Geoinformationsbereich vom 24. Mai 2011 (SAR 740.110). Im Weiteren gibt das Kreisschreiben 2012 / 01 Auskunft über die verschiedenen Gesetzesänderungen. Reproduktion (Quellenverweis)Für die Reproduktionen von Daten der amtlichen Vermessung, benötigen Sie keine Bewilligung des Vermessungsamtes. Auf sämtlichen Publikationen (Karten, Internet, etc.), welche an Dritte abgegeben oder veröffentlicht werden, muss jedoch mit dem Vermerk "Daten der amtlichen Vermessung des Kantons Aargau" auf die Herkunft der Daten hingewiesen werden (GeoIV Art. 30). |