Vermessungsamt

Häufige Fragen

Wer muss die Gebäudeaufnahme bezahlen?

Wer haftet für rekonstruierte Grenz- und Fixpunkte?

Wo kann ich numerische bzw. digitale Daten der amtlichen Vermessung beziehen?

Wo erhalte ich eine Plankopie bzw. einen beglaubigten Auszug aus dem Plan für das Grundbuch für die Eingabe eines Baugesuchs?

Wo erhalte ich einen Auszug aus dem Grundbuch?

Wieviel muss ich für eine Grundbuchplankopie bzw. für den Bezug von Daten bezahlen?

Muss ein Fuss- und Fahrwegrecht für eine hinterliegende Liegenschaft vermarkt werden?

Wer muss die Gebäudeaufnahme bezahlen?

Die eidgenössische Verordnung über die amtliche Vermessung vom 18. November 1992 schreibt im Art. 22 vor, dass sämtliche Bestandteile der amtlichen Vermessung der Nachführungspflicht unterliegen. Dies betrifft insbesondere auch neue oder veränderte Bauten und Kulturgrenzen, welche der Nachführungsgeometer von Amtes wegen aufnehmen und im Plan für das Grundbuch nachtragen muss (Meldung erfolgt durch die Gemeinden). Im Gesetz über die Geoinformation im Kanton Aargau (§ 19 und weitere) ist die Kostentragung durch den zum Zeitpunkt der Rechnungstellung im Grundbuch eingetragenen Grundeigentümer geregelt.

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Wer haftet für rekonstruierte Grenz- und Fixpunkte?

Erteilen Grundeigentümer dem Nachführungsgeometer den Auftrag um fehlende Grenzzeichen zu rekonstruieren, so hat der Auftraggeber gleichzeitig bekannt zu geben, ob er die Kosten übernimmt. Es ist nicht Sache des Nachführungsgeometers einen allfälligen Verursacher für das fehlende Grenzzeichen ausfindig zu machen. Grundsätzlich sind alle an einem Grenzzeichen beteiligten Grundeigentümer anteilmässig kostenpflichtig. Die Übernahme der Kosten durch den Verursacher ist privatrechtlich zu regeln.

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Wo kann ich numerische bzw. digitale Daten der amtlichen Vermessung beziehen?

Die Daten erhalten Sie bei den jeweiligen Nachführungsgeometer (Adressen der Nachführungsgeometer) oder im Geoportal des Kantons Aargau (www.ag.ch/geoportal).

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Wo erhalte ich eine Plankopie bzw. einen beglaubigten Auszug aus dem Plan für das Grundbuch für die Eingabe eines Baugesuchs?

Zuständig für die Erstellung und Abgabe von beglaubigten Plankopien für Baugesuche ist der jeweilige Nachführungsgeometer (Adressen der Nachführungsgeometer).

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Wo erhalte ich einen Auszug aus dem Grundbuch?

Zuständig für die Abgabe von Grundbuchauszügen sind die Grundbuchämter der 11 Bezirke (Adressen der Grundbuchämter).

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Wieviel muss ich für eine Grundbuchplankopie bzw. für den Bezug von Daten bezahlen?

Die Gebühren im Geoinformationsbereich sind neu im Gesetzestext geregelt (SAR 740.110).



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Muss ein Fuss- und Fahrwegrecht für eine hinterliegende Liegenschaft vermarkt werden?

Fuss- und Fahrwegrechte sind nicht Bestandteil der amtlichen Vermessung und werden im Plan für das Grundbuch nicht dargestellt. Demzufolge werden diese Grunddienstbarkeiten nicht vermarkt.



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Allgemeines

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