Nationalstrassen und schweizerische Hauptstrassen sind Strassenverbindungen von gesamtschweizerischer Bedeutung. Die Nationalstrassen haben hohen verkehrstechnischen Anforderungen zu genügen. Die Nationalstrassen stehen im Eigentum der Kantone. Der Bund entrichtet für Bau und Unterhalt namhafte Beträge.
Kantonsstrassen dienen zur Verbindung von Kantonsteilen untereinander, aber auch mit anderen Kantonen oder dem Ausland. Zur Identifikation sind Kantonsstrassen mit Nummern versehen.
Hauptverkehrsstrassen bilden zusammen mit den Nationalstrassen das übergeordnete Strassennetz. Sie verbinden Regionen, regionale Zentren und grössere Siedlungsgebiete. Verbindungsstrassen ergänzen und verfeinern das kantonale Strassennetz.
Dem öffentlichen Interesse an den Strassen trägt eine Vielzahl gesetzlicher Bestimmungen Rechnung, welche die Verwaltung, die Benutzung und das Verhältnis zwischen der Strasse und dem benachbarten Grundeigentum regeln. Nutzungspläne an bestehenden oder projektierten Strassen können von den allgemeinen Vorschriften abweichende Bestimmungen enthalten.
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