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TierschutzWer mit Tieren umgeht, hat, soweit es der Verwendungszweck zulässt, für deren Wohlbefinden zu sorgen. Der Veterinärdienst Aargau überwacht die Einhaltung der eidgenössischen Tierschutzgesetzgebung auf Kantonsgebiet und ist mit dessen Vollzug beauftragt. Vollzug bedeutet nicht nur die Rechtsanwendung und Kontrolle der Vorschriften, sondern auch das Anordnen und Durchsetzen von Verbesserungen bei Auftreten von Mängeln oder Missständen im Rahmen der Gesetzgebung.
Vorgehen bei der Feststellung von Verstössen gegen die Tierschutzgesetzgebung Für die Sicherstellung eines wirksamen Gesetzesvollzugs sind Meldungen aus der Bevölkerung unentbehrlich. Meldungen über schlecht gehaltene oder misshandelte Tiere sind schriftlich an den Veterinärdienst zu richten. Es sind, wenn immer möglich, anzugeben: Tierart, Anzahl betroffene Tiere, Besitzer der Tiere, genaue Beschreibung des Missstandes, Adresse und Erreichbarkeit der meldenden Person. Anonyme Meldungen können nicht berücksichtigt werden. Je besser eine Meldung dokumentiert ist, desto effizienter kann der Veterinärdienst handeln. In aller Regel erfahren die Tierbesitzer nicht, wer die Meldung über ihre Tierhaltung gemacht hat, ausser es werden wissentlich falsche Angaben gemacht (Verleumdung). Die Ergebnisse der Kontrolle und einen Bericht über allfällig festgestellte Mängel unterstehen dem Amtsgeheimnis, das heisst, der Veterinärdienst teilt der meldenden Person aus Datenschutzgründen keine Details über erfolgte Kontrollen mit. Kontakt Tierschutz
Agro.-Ing. ETH Olivier Freiburghaus
Landwirtschaftliche Nutztiere 062 835 29 75 Beat Aegerter Hunde 062 835 29 78 |