Amt für Verbraucherschutz

Tierschutz

Wer mit Tieren umgeht, hat, soweit es der Verwendungszweck zulässt, für deren Wohlbefinden zu sorgen. Der Veterinärdienst Aargau überwacht die Einhaltung der eidgenössischen Tierschutzgesetzgebung auf Kantonsgebiet und ist mit dessen Vollzug beauftragt. Vollzug bedeutet nicht nur die Rechtsanwendung und Kontrolle der Vorschriften, sondern auch das Anordnen und Durchsetzen von Verbesserungen bei Auftreten von Mängeln oder Missständen im Rahmen der Gesetzgebung.

Die aktuelle Tierschutzgesetzgebung, sowie weitere Informationen zum Thema Tierschutz finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Veterinärwesen (BVET) Tierschutz.  

Hintergrund
 
Der Kantonale Veterinärdienst überprüft im Rahmen seiner Vollzugsverantwortung alle gemeldeten Hinweise auf eine unabhängige, objektive und neutrale Art und Weise. Die am Kontrolltag erhobenen Befunde dienen als Entscheidungsgrundlagen für weitergehende Vollzugsmassnahmen mit dem Ziel, den gesetzlichen Zustand in einer Tierhaltung gemäss eidgenössischer Tierschutzgesetzgebung wiederherzustellen. In der Tätigkeit des Veterinärdienstes im Bereich Tierschutz gewinnen Beratung, Aufklärung und Vermittlung zwischen den Ansprüchen der Tiere, der Tierhalter und interessierten Kreisen aus der Bevölkerung zunehmend an Bedeutung.
 
Aufgaben
 
Es ist die Aufgabe des Tierschutzes, Tiere vor Schmerzen, Leiden oder Schäden zu bewahren und dafür zu sorgen, dass ihren Bedürfnissen in bestmöglicher Weise Rechnung getragen wird. Folgende Aufgaben gehören in den Zuständigkeitsbereich des Tierschutzes:

  • Kontrolle von Heimtierhaltungen

  • Beurteilung von gefährlichen Hunden (Erstellung von Expertisen)

  • Kontrolle von landwirtschaftlichen Nutztierhaltungen

  • Kontrolle und Bewilligung von Wild- und Zootierhaltungen

  • Kontrolle und Bewilligung von Tierheimen

  • Kontrolle und Bewilligung von Tierhandlungen

  • Kontrolle und Bewilligung von Tierversuchen

Vorgehen bei der Feststellung von Verstössen gegen die Tierschutzgesetzgebung
 
Für die Sicherstellung eines wirksamen Gesetzesvollzugs sind Meldungen aus der Bevölkerung unentbehrlich. Meldungen über schlecht gehaltene oder misshandelte Tiere sind schriftlich an den Veterinärdienst zu richten. Es sind, wenn immer möglich, anzugeben: Tierart, Anzahl betroffene Tiere, Besitzer der Tiere, genaue Beschreibung des Missstandes, Adresse und Erreichbarkeit der meldenden Person. Anonyme Meldungen können nicht berücksichtigt werden.
 
Je besser eine Meldung dokumentiert ist, desto effizienter kann der Veterinärdienst handeln. In aller Regel erfahren die Tierbesitzer nicht, wer die Meldung über ihre Tierhaltung gemacht hat, ausser es werden wissentlich falsche Angaben gemacht (Verleumdung). Die Ergebnisse der Kontrolle und einen Bericht über allfällig festgestellte Mängel unterstehen dem Amtsgeheimnis, das heisst, der Veterinärdienst teilt der meldenden Person aus Datenschutzgründen keine Details über erfolgte Kontrollen mit.


Kontakt Tierschutz

Agro.-Ing. ETH Olivier Freiburghaus
Landwirtschaftliche Nutztiere
062 835 29 75

Beat Aegerter
Hunde
062 835 29 78

Allgemeines

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