Amt für Verbraucherschutz
soemmerungsvorschriften_aargau_2011.pdf (133.81 KB) Sömmerungsvorschriften Aargau 2011

Tierverkehr

Tierseuchen werden meistens durch direkten Kontakt von einem Tier auf ein anderes übertragen. Seuchenerreger können sich daher schnell über weite Distanzen verbreiten, wenn die Tiere transportiert werden. Beim Verkehr mit Tieren sind deshalb besondere Vorsichtsmassnahmen zu treffen, um im Falle eines Seuchenausbruchs den Seuchenherd rasch eingrenzen zu können. Grundsätzlich muss der „Weg eines Tieres“ lückenlos auf den Herkunftsbetrieb zurückverfolgt werden können. Dazu muss die Identität eines Tieres durch eine eindeutige und dauerhafte Kennzeichnung jederzeit feststellbar sein. Es darf nur mit einem Begleitdokument auf dem nähere Angaben zum Herkunfts- und Bestimmungsort anzugeben sind, transportiert werden. Verstellungen von Rindvieh müssen zudem der Tierverkehrsdatenbank in Bern (TVD) gemeldet werden.

gesuchsformular_bewilligung_wanderschafherden.pdf (14.25 KB) Gesuchsformular Bewilligung Wanderschafherden

Tierverkehr (BVET)

Dokumente Tierverkehr

Kontakt Tierverkehr

Dr. med. vet. Erika Wunderlin
Kantonstierärztin
062 835 29 70

Franziska Rutz
062 835 29 70

Allgemeines

aktuelle Seite ausdrucken zum Seitenanfang springen