Amt für Verbraucherschutz

Ausbildung HundehalterInnen und Hunde

Hunde leben besonders eng mit dem Menschen zusammen. Um den richtigen Umgang mit den Tieren zu lernen, müssen künftige Hundehaltende gemäss Tierschutzgesetzgebung eine Ausbildung besuchen. Diese Ausbildung wird in der Fachsprache als Sachkundenachweis (SKN) bezeichnet und muss von allen Hundehaltenden und für alle Hundetypen absolviert werden. Der Sachkundenachweis besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.

Vor dem Kauf oder der Übernahme eines Hundes (Theoriekurs)

Wer noch nie einen Hund besass, muss vor dem Kauf eines Hundes einen Theoriekurs besuchen (theoretischer Sachkundenachweis). In diesem Kurs wird vermittelt, welche Bedürfnisse ein Hund hat und wie man mit ihm richtig umgeht. Weiter wird auch darüber informiert, was es an Zeit und Geld braucht, um einen Hund zu halten. Die Dauer dieses Kurses beträgt mindestens 4 Stunden. Wer schon früher nachweislich einen Hund besass, muss den Theoriekurs nicht besuchen.

Nach dem Kauf oder der Übernahme eines Hundes (praktisches Training)

Mit jedem neuen Hund, auch wenn man bereits einen besitzt, muss man ein praktisches Training absolvieren (praktischer Sachkundenachweis). Dieses Training muss innerhalb des ersten Jahres nach Erhalt des Hundes erfolgen. In diesem Training lernen die Hundehaltenden, einen Hund zu führen und zu erziehen. Weiter wird vermittelt, wie man Risikosituationen erkennt und entschärft und was zu tun ist, wenn der Hund problematische Verhaltensweisen zeigt.

Überprüfung der Ausbildung von HundehalterInnen

An erster Stelle steht die Eigenverantwortung der HundehalterInnen. Der Sachkundenachweis für HundehalterInnen wird vom Veterinärdienst Aargau im Rahmen der Vollzugstätigkeit überprüft. Der Sachkundenachweis wird insbesondere bei Hundehaltenden und deren Hunden überprüft, wenn dem Veterinärdienst Meldungen über einen Vorfall mit Bissverletzung, übermässig aggressives Verhalten oder Tierschutzverstösse vorliegen.

Den Gemeinden im Kanton Aargau ist es freigestellt, den Sachkundenachweis für Hundehalter in ihrer Gemeinde bei der Erhebung der Hundeabgabe zu kontrollieren.


Allgemeines

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