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Gefährliche Hunde - MassnahmenDer Bundesrat hat am 12. April 2006 Massnahmen zum Schutz vor gefährlichen Hunden erlassen. Die Massnahmen zielen in erster Linie auf die Vorbeugung von Vorfällen mit Hunden (Hundebisse). Sie sind seit dem 2. Mai 2006 in Kraft. Besonderes: Es gilt eine Meldepflicht für Tierärzte und Aerzte u.a. nach Art. 34a der eidgenössischen Tierschutzverordnung (TSchV).Meldepflicht aggressiver Hunde auch auf Gemeinden ausgedehnt Der Regierungsrat hat die Teilrevision der Verordnung über den Vollzug der eidgenössischen Tierschutzgesetzgebung (SAR 393.111) verabschiedet. Die Inkraftsetzung erfolgt rückwirkend auf den 1. Juli 2006. Der Regierungsrat hat damit einen Massnahmekatalog gegen gefährliche Hunde auf Verordnungsstufe verankert. Weiter besteht nun eine Rechtsgrundlage, um die Kosten für eine Verhaltensbeurteilung dem Hundehalter oder der Hundehalterin aufzuerlegen. Ab sofort müssen also neben Ärzten, Tierärzten, Zollorganen und Hundeausbildenden auch Polizeiorgane der Gemeinden und Gemeinderäte bissige und potentiell gefährliche Hunde dem kantonalen Veterinärdienst melden. Die neuen Bundesbestimmungen zum Umgang mit gefährlichen Hunden verpflichten die Kantone zur Einrichtung einer Stelle, welche die Abklärungen von Hunden mit erhöhter Aggressionsbereitschaft durchführt und Massnahmen zum Schutze der Bevölkerung anordnet. Im Kanton Aargau übernimmt der kantonale Veterinärdienst diese Aufgabe. Die Gemeinden bleiben aber weiterhin zuständig für Anordnungen betreffend Hunden, die übermässige Immissionen verursachen (Ruhestörung, Streunen usw.). Verordnung über den Vollzug der eidgenössischen Tierschutzgesetzgebung (SAR 393.111)
Aktuell Gefährliche HundeKontakt
Dr. med. vet. Erika Wunderlin
Kantonstierärztin 062 835 29 70 Fachstelle Hunde: Beat Aegerter Verhaltensauffällige Hunde Bissverletzungen bei Tieren 062 835 29 78 |