Amt für Verbraucherschutz

Fleischhygiene

Nutztiere werden primär gehalten, um Lebensmittel und Waren tierischen Ursprungs aus ihnen herzustellen. Neben der Milch ist Fleisch das wichtigste Produkt, das vom Tier geliefert wird und ist von unserem Speiseplan im Regelfall nicht wegzudenken. Ausserdem ist Fleisch eine wichtige Nahrungsquelle, die für unsere Gesundheit und unser Wohlbefinden äusserst wichtig ist.

Der Veterinärdienst wacht über die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben in den Schlachtanlagen und überwacht die korrekte Entsorgung bzw. Verwertung von tierischen Nebenprodukten, die beim Schlachtprozess anfallen.
 
Hintergrund
 
Fleisch und Fleischwaren sind aus hygienischer Sicht hochsensible Produkte, deren Gewinnung und Verarbeitung auf allen Produktionsstufen streng zu überwachen sind.

Die Überwachung der Schlacht- und Fleischhygiene obliegt dem Veterinärdienst. Auch ist es die Aufgabe des Veterinärdienstes, die Einhaltung der Tierschutz- und Tierseuchengesetzgebung im Bereich der Schlachtung zu überwachen und nötigenfalls rückgelagerte Kontrollen im Tierseuchen- und Tierschutzbereich auf dem Herkunftsbetrieb der Tiere anzuordnen und Massnahmen im Rahmen des gesetzlichen Vollzuges durchzusetzen.
 
Aufgaben
 
Die Aufgaben des Veterinärdienstes beziehen sich in erster Linie auf die schlacht- und fleischhygienischen Aspekte im Bereich der Lebensmittelsicherheit. Sie richten sich nach der Lebensmittelgesetzgebung des Bundes und der kantonalen Vollzugsverordnung und beinhalten insbesondere

1. Administration

  • Wahl/Anstellung sowie Überwachung der Tätigkeiten der Fleischinspektoren und Fleischkontrolleure.

  • Rechnungswesen (Inkasso Gebühren und Fleischkontroll-Entschädigungen).

  • Führen der Schlachtstatistik und Rapportierung an den Bund.

  • Jährlicher Rechenschaftsbericht.

2. Lebensmittelsicherheit
Veranlassung von Fleischuntersuchungen in Bezug auf mikrobiologische Beschaffenheit, Beurteilung der Befunde und Veranlassung erforderlicher Massnahmen bei Überschreitung von Toleranz- und Grenzwerten

  • Der Veterinärdienst führt im Auftrag des Bundesamtes für Veterinärwesen im Rahmen der Exportprogramme, aber auch in Ergänzung zum Bundesprogramm aufgrund der Vorgaben der schweizerischen Kantonstierärztevereinigung VSKT Untersuchungen auf Medikamentrückstände, Schwermetalle, Pestizide, Herbizide, Wachstumsförderer, Hormone und andere Fremdstoffe in Fleisch bei Schlachttieren durch (Fremdstoffuntersuchungen, sog. Monitoring).

  • Der Veterinärdienst überprüft regelmässig die gesetzlich verankerte Forderung zur Selbstkontrolle in Metzgereien.

3. Bewilligungsverfahren

  • Beurteilung und Genehmigung von Schlachthausprojekten und Plänen in sanitätspolizeilicher Hinsicht.

  • Erteilung von Betriebsbewilligungen für Schlachtanlagen.

  • Schlachtbetriebsinspektionen mitunter in Zusammenarbeit mit dem kantonalen. Lebensmittelinspektorat und der BSE-Einheit des Bundes im Regelfall mindestens alle zwei Jahre.

  • Entzug von Betriebsbewilligungen bei mangelhaften Schlachtanlagen.

  • Meldung von Widerhandlungen gegen die einschlägigen Vorschriften an die Strafbehörden.

4. Entsorgung von Schlachtabfällen

  • Überwachung der Entsorgung tierischer Abfälle, die bei der Schlachtung anfallen gemäss VTNP

5. Tierschutz

  • Überwachung des Tierschutzes vor und während des Schlachtvorganges.

  • Meldung von Widerhandlungen gegen die einschlägigen Vorschriften an die Strafbehörde

6. Aus- und Weiterbildung

  • Fachliche Leitung und Überwachung der Fleischkontrolle. Die amtlichen Fleischkontrolleure werden bei ihrer Tätigkeit durch den Fachbereich Fleischhygiene als vorgesetzte Fachstelle unterstützt, ausgebildet, beraten und auch überwacht.

  • Durchführung von Instruktionskursen für Fleischkontrolleure aufgrund der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse im Bereich der Fleischhygiene


Dokumente Fleischhygiene

Kontakt Fleischhygiene

Dr. med. vet. Erika Wunderlin
Kantonstierärztin
062 835 29 70

Dr. med. vet. Tobias Frink
Stv. Kantonstierarzt
062 835 29 70

Med. vet. Werner Widmer
Amtstierarzt
062 835 29 74

Allgemeines

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