Amt für Verbraucherschutz

Dokumente zum BVD-Ausrottungsprogramm



konzept_ueberwachungsphase_bvd_2012.ppt (447 KB) Konzept Überwachungsphase BVD 2012

laborauftrag_tierhalter_bei_leerproben_sekundaerphase.pdf (40.63 KB) Laborauftrag für Tierhalter zur Einsendung mit der grünen BVD-Ohrmarke bei Leerproben

merkblatt_abkalben_gesperrte_traechtige_tiere_oktober_2009.pdf (124.3 KB) Merkblatt: Was ist zu beachten beim Abkalben von gesperrten trächtigen Tieren?

BVD-Ausrottung in der Schweiz

BVD steht für Bovine Virus Diarrhoe. Diese Virus-Krankheit der Rinder kommt auf der ganzen Welt vor. Manche Tiere scheiden während ihres ganzen Lebens BVD-Viren aus (sogenannte persistent infizierte Tiere oder PI-Tiere). Das Ausrottungs-Programm hat zum Ziel die PI-Tiere zu erkennen und zu eliminieren, damit die Schweiz frei von BVD wird.
 

 

Überwachungsphase (seit Oktober 2009)

 

Die BVD-Überwachungsphase begann am 1. Oktober 2009. Der Grossteil der Betriebe ist nun "anerkannt BVD-frei". Dieser Status wird erreicht, wenn alle Tiere BVD-negativ getestet sind und im Bestand keine gesperrten trächtigen Tiere mehr vorhanden sind. In der TVD erhalten diese Betriebe den Status "nicht gesperrt".

BVD ist aber noch nicht ganz ausgerottet. Gerade in den nächsten Jahren ist es deshalb wichtig, den BVD-freien Status aufrecht zu erhalten und die bisherigen Leistungen zu überprüfen. Es muss auch mit "Neuinfektionen" in bereits anerkannt freien Betrieben gerechnet werden. Mögliche Ursachen sind Nichteinhalten von Tierverkehrsvorschriften, Verwechslung von Tieren, versehentliche Verschleppung des Erregers sowie weitere Fehler. Beim in der gesamten Schweiz flächendeckend durchgeführten BVD-Ausrottungsprogramm können solche Fehler aufgrund der Grösse dieses Programms auf verschiedenen Stufen passieren.


Für anerkannt BVD-freie Betriebe in der BVD-Überwachungsphase gilt deshalb weiterhin:

  • Neugeborene Kälber und Totgeburten sind innert 5 Tagen auf BVD zu 
    untersuchen.
  • Kälber bleiben gesperrt, bis das BVD-negative Resultat vorliegt.
  • Die flächendeckende BVD-Untersuchung der neugeborenen Kälber dauert bis mindestens 30.09.2012 (maximal bis 31.12.2012).
  • anerkannt BVD-freie Tierhaltungen dürfen keine gesperrten Tiereeinstellen. 

Wird in einem anerkannt BVD-freien Betrieb ein BVD-positives Kalb gefunden, werden Abklärungen gemacht, um die Infektionsquelle zu finden. Bis das BVD-positive Kalb ausgemerzt und die Abklärungen abgeschlossen sind, bleibt der Betrieb für den Tierverkehr gesperrt (Sperre 1. Grades). Anschliessend bleiben wie schon in der Kälberphase alle trächtigen Tiere gesperrt.

In einigen Betrieben gibt es immer noch trächtige Tiere, die während der Trächtigkeit mit einem BVD-positiven Tier Kontakt hatten und deshalb gesperrt sind. Diese gesperrten Tiere haben ein erhöhtes Risiko ein BVD-positives Kalb zu gebären. Betriebe mit gesperrten trächtigen Tieren bleiben deshalb in der Kälberphase, bis alle gesperrten Tiere gekalbt haben.

 

Spätestens Ende 2012 sollten dann alle schweizerischen Rindviehbetriebe frei von BVD sein. Im Laufe der folgenden Jahre gilt es dann, den Nachweis zu erbringen, dass die BVD in der Schweiz nicht mehr vorkommt. Zu diesem Zweck werden Milch- und Blutproben der Rinder untersucht, die das erste Mal laktieren. Diese jungen Tiere dürften in ihrem Leben nie in Kontakt zum BVD-Virus gekommen sein und sollten deshalb keine Antikörper gegen BVD haben. Durch die Untersuchung der Milch dieser Tiere wird also die Abwesenheit von Antikörpern gegen BVD nachgewiesen, was wiederum bedeutet, dass der Betrieb BVD-frei ist. Nach diesem Teil der BVD-Überwachungsphase wird ein Überwachungsprogramm mit Probenahmen auf einer beschränkten Zahl von Betrieben aufgezogen (Stichproben).



Kontakt BVD-Ausrottung

Dr. med. vet. Erika Wunderlin
Kantonstierärztin
062 835 29 70

Dr. med. vet. Tobias Frink
Stv. Kantonstierarzt
062 835 29 70

Allgemeines

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