Trink- und Badewasser
Die Produktegruppe Trink- und Badewasser nimmt Aufgaben im Rahmen der Überwachung von Trinkwasser und Badewasser wahr. In die Überwachung eingeschlossen sind auch die technischen Anlagen in diesen beiden Bereichen. Die Tätigkeiten dienen dem Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten vor Gesundheitsgefährdungen durch verunreinigtes Trink- oder Badewasser.
Hintergrund
Die eidg. Lebensmittelverordnung regelt die Anforderungen, die bezüglich den Mikroorganismen und den chemischen Inhalts- oder Fremdstoffen an Trinkwasser gestellt werden. Das Trinkwasser muss diesen Anforderungen jederzeit, d.h. unabhängig von den jahreszeitlichen Schwankungen und den zivilisatorischen Aktivitäten entsprechen. Dazu muss der Schutz dieses wichtigen Lebensmittels vor Verunreinigungen von der Gewinnung im Einzugsgebiet des Quell- oder Grundwassers bis zum Transport, der Speicherung im Reservoir und der Verteilung im Leitungsnetz gewährleisten sein. Als erforderlicher Stand der Technik gelten für Anlagen zur Trinkwasserversorgung die Regelwerke des Schweizerischen Verbandes des Gas- und Wasserfaches SVGW.
Der Betrieb von öffentlichen Schwimmbädern untersteht der kantonalen Bäderverordnung. Diese bezweckt den Schutz der Badegäste und des Personals vor gesundheitlichen Schädigungen durch ungenügenden Hygiene oder durch die verwendeten Chemikalien. Die Beurteilung der analytischen Messwerte richtet sich für konventionelle Bäder nach der SIA-Norm 385/1.
Aufgaben
- periodische Inspektion der technischen Anlagen von Wasserversorgungen und Schwimmbädern.
- Überprüfung der Qualitätssicherungsdokumente.
- bakteriologische, physikalische und chemische Kontrollmessungen.
- Unterstützung bei Problemen, welche die hygienische Sicherheit gefährden oder in Fällen von Verunreinigungen des Wassers. Zusammen mit den verantwortlichen Personen werden die erforderlichen Massnahmen festgelegt und deren Wirksamkeit zur Behebung des Problems überwacht.
- Probenahmen zur Beurteilung der hygienischen Badewasserqualität an traditionell beliebten Badestellen an Flüssen und Seen.
- Beurteilung von Baugesuchen in trinkwasserhygienischen Belangen und Genehmigung von Neu- und Umbauten der Schwimmbäder in den badewasserhygienischen Belangen.
- analytische Untersuchungen von Trinkwasserproben im Rahmen der Eigenkontrollen als Dienstleistungsangebot an kommunale und private Wasserversorgungen.