Lebensmittelkontrolle
Im Zentrum der Lebensmittelkontrolle steht der Vollzug des eidgenössischen Lebensmittelgesetzes (LMG). Dieses Gesetz bezweckt (gemäss Art. 1 LMG)
- die Konsumenten vor Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen zu schützen, welche die Gesundheit gefährden können;
- den hygienischen Umgang mit Lebensmitteln sicherzustellen;
- die Konsumenten im Zusammenhang mit Lebensmitteln vor Täuschungen zu schützen.
Die wichtigsten Intsrumente der Lebensmittelkontrolle sind regelmässige und risikobasierte Betriebsinspektionen sowie Laboruntersuchungen.