Amt für Verbraucherschutz

Lebensmittelkontrolle

Im Zentrum der Lebensmittelkontrolle steht der Vollzug des eidgenössischen Lebensmittelgesetzes (LMG). Dieses Gesetz bezweckt (gemäss Art. 1 LMG)

  • die Konsumenten vor Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen zu schützen, welche die Gesundheit gefährden können;

  • den hygienischen Umgang mit Lebensmitteln sicherzustellen;

  • die Konsumenten im Zusammenhang mit Lebensmitteln vor Täuschungen zu schützen.

Die wichtigsten Intsrumente der Lebensmittelkontrolle sind regelmässige und risikobasierte Betriebsinspektionen sowie Laboruntersuchungen.


Kontakt Lebensmittelkontrolle

Telefon: 062 835 30 20
Telefax: 062 835 30 49

Allgemeines

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