Amt für Verbraucherschutz
 
Leder-Ballerina (Schuh)

Autoren: Pia Blaser, Dr. André Känzig
Datum: 01.12.2009


2009_schuhecrvidmf_akpb.pdf (984.19 KB) Ausführlicher Bericht als pdf

Chromat und Dimethylfumarat in Lederschuhen

Untersuchte Proben: 26
Beanstandete Proben: 6 (23%)
Beanstandungsgründe: Chromat (5), Dimethylfumarat (1)

Zur Haltbarmachung von Tierhäuten ist die Ledergerbung mit Chrom(III)-Salzen immer noch Stand der Technik. Bei falscher Durchführung des Gerbprozesses können im Leder neben Chrom(III)- auch Chrom(VI)-Verbindungen (Chromat) auftreten. Chrom(VI)-Verbindungen zählen zu den wichtigsten Kontaktallergenen und gelten beim Menschen als krebserregend. Die Erfahrung aus früheren Jahren zeigte, dass immer wieder Produkte mit gesundheitlich relevanten Mengen Chromat vermarktet werden.
In verschiedenen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft wurde in letzter Zeit festgestellt, dass illegale Behandlungen von Schuhen und Polstermöbeln mit Dimethylfumarart (DMF) bei Konsumentinnen und Konsumenten zu gesundheitlichen Störungen (z.B. Kontaktekzemen, Entzündungen) führten. Das verbotene Biozid DMF wurde in vielen Fällen in kleinen Beuteln den Produkten zum Schutz vor Verschimmelung während Versand und Lagerung beigepackt.
Im Rahmen einer Kampagne wurden in 9 Schuhgeschäften insgesamt 26 Paare Sommerschuhe erhoben (Ballerinas, Pumps oder Moccasins). Die Faktoren Wärme, Feuchtigkeit (Schwitzen) und direkter Hautkontakt (barfuss tragen), welche die Migration von unerwünschten Stoffen in die Haut und das darunter liegende Gewebe begünstigen, sind bei diesen Produkten gegeben.
5 der 26 Schuhproben zeigten beim Leder Chrom(VI)-Abgaben von deutlich über 3 mg/kg und wurden beanstandet. Der Wert von 3  mg Cr(VI)/kg ist in Deutschland in der Einführung als Höchstwert (analytische Bestimmungsgrenze). Eine Probe Ballerinas mit einem DMF-Gehalt von 3 mg/kg Leder (Grenzwert: 0.1 mg/kg) wurde ebenfalls beanstandet.


Allgemeines

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